Verbändeanhörung zum Entwurf einer Photovoltaik-Freiflächenverordnung

In der Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie NRW von Dezember 2021 hat sich die damalige Landesregierung ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt und Maßnahmen zu deren Umsetzung aufgezeigt. Beim Ausbau der Photovoltaik liegt NRW mit 6,6 MW installierter Leistung im Ländervergleich derzeit auf dem dritten Platz und konnte vor allem auf den Dachflächen den jährlichen Zubau in den letzten Jahren steigern. Neben den Dachflächen müssen für den Ausbau von Photovoltaik (PV) auch Freiflächen in den Blick genommen werden.
In Hinblick auf die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der PV, beabsichtigte die alte Landesregierung die im EEG gewährte Möglichkeit der Länderöffnungsklausel zur Aufnahme zusätzlicher Flächen für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in die Förderkulisse in NRW nutzen. Demnach kann per Verordnung geregelt werden, dass auch Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für die Förderung zugänglich gemacht werden und entsprechende Gebote somit in den Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur bezuschlagt werden können. Die Verordnung betrifft dabei ausschließlich die Förderbarkeit von PV-FFA und berührt weder die tatsächliche Flächenverfügbarkeit noch Fragestellungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren von PV-FFA.
Zur Umsetzung der Länderöffnungsklausel, die im Rahmen der fortgeschriebenen Energieversorgungsstrategie beschlossen wurde, hat die alte Landesregierung einen Verordnungsentwurf erarbeitet und per Kabinettbeschluss der Einleitung der zugehörigen Verbändeanhörung zugestimmt. Im Rahmen dieser Anhörung wurde der VKU-Landesgruppe NRW am 10.05.2022 die Möglichkeit eröffnet, eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf abzugeben. Diese Stellungnahme wurde unter Beteiligung der befassten Gremien des VKU NRW erarbeitet und am 10.06.2022 fristgerecht beim NRW-Wirtschaftsministerium eingereicht. Über den Fortgang des Verordnungsgebungsprozesses – nun in Verantwortung der neuen Landesregierung – wird der VKU NRW informieren.