Urteil des OVG Münster zur Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick

Das OVG Münster hat seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren geändert und einer Klage eines Bürgers aus Oer-Erkenschwick stattgegeben. Die Stadt Oer-Erkenschwick hat indes eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Urteil könnte Signalwirkung für die Abwassergebührenkalkulation in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde das Thema bereits aufgenommen und angekündigt, einen Rechtsrahmen zur Finanzierung einer nachhaltigen Abwasserwirtschaft in NRW zu gestalten.
Das Urteil des OVG Münster vom 17.05.2022 zur Kalkulation von Abwassergebühren ist ein Paukenschlag gewesen: Die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 sei rechtswidrig, „weil die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet.“ Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Klage zuvor abgewiesen (Az.: 13 K 4705/17).
Mit diesem Urteil ändert das OVG die seit dem Jahr 1994 bestehende Rechtsauffassung. Konkret habe die Stadt Oer-Erkenschwick rund 18 Prozent zu hohe Abwassergebühren berechnet und fälschlicherweise mit einem zu hohen Zinssatz von 6,25 Prozent gerechnet sowie den Inflationsausgleich doppelt angegeben. Die Rechtsprechung des OVG Münster orientiert sich entlang von sechs Leitsätzen, die dem Urteil (Az.: 9 A 1019/20) entnommen werden können. Das OVG Münster hat die Revision nicht zugelassen. Die Stadt Oer-Erkenschwick legt hiergegen eine Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und Grüne wurde die aktuelle Rechtsprechung bereits aufgenommen und angekündigt, einen sicheren Rechtsrahmen gestalten zu wollen. Konkret heißt es: „Hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung zur Abwassergebühren- und entsprechenden Verzinsungsberechnung und den damit einhergehenden Auswirkungen werden wir den notwendigen Rechtsrahmen schaffen, um auch in Zukunft eine nachhaltige Abwasserwirtschaft finanzierbar zu gestalten.“ Die VKU-Landesgruppe NRW wird diesen Prozess eng begleiten und Sie hierüber über die bekannten Kanäle informieren.