Landesregierung legt Studie zu Ausbaupotenzialen der Windenergie in NRW vor

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Am 08.04.2022 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) die Potenzialstudie Windenergie NRW vorgelegt. Die Studie wurde vom LANUV im Auftrag des NRW-Energieministeriums erarbeitet. Ursprünglich sollte die Studie bereits Anfang März vorgestellt werden, was aber kurzfristig abgesagt wurde.

In der Studie werden die Potenziale zum Ausbau der Windenergie in NRW bis zum Jahr 2030 berechnet. In einem Minimalszenario, dem „Restriktionsszenario“, könnte demnach eine Leistung von 5,2 GW und ein durchschnittlicher Stromertrag von 13,3 TWh pro Jahr erzielt werden. Dazu stünden 8.700 Hektar Fläche zur Verfügung. Im „Leitszenario Energieversorgungsstrategie“ wurde ein Maximum an Leistung in Höhe von 16,4 GW errechnet, bei dem auf rund 59.600 Hektar geeigneter Fläche ein jährlicher Stromertrag von 45,6 TWh möglich wäre.

Beide Szenarien wurden unter Berücksichtigung der in NRW geltenden 1.000-Meter-Abstandsregelung von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung gerechnet. In einer Sensitivitätsanalyse kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Abschaffung der 1.000-Meter-Regel zu einem Anstieg des Flächenpotenzials um 42 % im „Leitszenario Energieversorgungsstrategie“ bzw. um 59 % im „Restriktionsszenario“ führen würde.

Aus Sicht der VKU-Landesgruppe NRW ist es zu begrüßen, dass die damalige Landesregierung eine neue Studie zur Ermittlung geeigneter Flächen für die Windenergie in NRW vorgelegt hat. Der VKU NRW war über ein Begleit-Gremium in die Erstellung der Studie eingebunden und hat die kommunalwirtschaftlichen Positionen in den Erarbeitungsprozess eingebracht.

Die Untersuchung zeigt auf, dass nur unter sehr optimistischen Voraussetzungen („Leitszenario Energieversorgungsstrategie“) ausreichend Potenziale im Land zur Verfügung stehen, um das 12-GW-Ausbauziel für 2030 der NRW-Energieversorgungsstrategie erreichen zu können. Dafür müssten alle in diesem Szenario einbezogenen Flächen bis 2030 auch in der Realität der Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Dieses Potenzial existiert also bestenfalls theoretisch. Unter weniger optimistischen und der Realität näheren Voraussetzungen („Restriktionsszenario“) kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass nicht einmal die Hälfte der für die Erreichung des 2030er-Ausbauziels erforderlichen Fläche zur Verfügung steht.

Die Ergebnisse machen deutlich, dass alle Optionen genutzt werden müssen, um mehr Flächen für den Windenergieausbau in NRW zu schaffen. Hierzu müssen zeitnah unter anderem die Nutzung von Kalamitätsflächen in Wäldern ermöglicht sowie planungsrechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Auf eine Abschaffung der 1.000-Meter-Abstandsregel, die die Flächenpotenziale laut Studie in beiden Szenarien noch einmal erheblich erhöhen würde (s. oben), kann zudem keinesfalls verzichtet werden. Um auch die zielgerechte Bebauung der Flächen zu ermöglichen, muss – wie das LANUV selbst feststellt – außerdem das Ausbautempo im Vergleich zu den vergangenen zehn Jahren mindestens verdoppelt werden.