Aktionsplan „Krisenfestes Energiesystem für Nordrhein-Westfalen“

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Im Juli 2019 hat die damalige NRW-Landesregierung erstmals die Energieversorgungsstrategie NRW veröffentlicht. Im Dezember 2021 wurde diese vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen – vor allem die im Sommer 2021 auf Bundes- und Landesebene deutlich angehobenen Klimaschutzziele – in einer Fortschreibung der Energieversorgungsstrategie NRW aktualisiert. Am 05.05.2022 wurde die Strategie dann anlässlich des Krieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine um einen Aktionsplan „Krisenfestes Energiesystem für Nordrhein-Westfalen“ ergänzt.

In dem Aktionsplan werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene vorgeschlagen, die darauf abzielen, die energiepolitische Abhängigkeit von Russland zu beenden. Die damalige Landesregierung hat den Aktionsplan in enger Abstimmung mit Akteuren aus der Energiewirtschaft, der energieintensiven Industrie, Verbänden und Gewerkschaften erarbeitet. Die Einbindung erfolgte vor allem über den fünften Energiegipfel NRW am 10.03.2022. Die VKU-Landesgruppe NRW hat an dem Energiegipfel teilgenommen, die Positionen der Kommunalwirtschaft eingebracht und ergänzend eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Aus Sicht des VKU NRW ist es positiv zu bewerten, dass die damalige Landesregierung vor dem Hintergrund der energiepolitischen Lage zügig ein Papier mit Maßnahmenvorschlägen vorgelegt hat, um die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten aus Russland schnellstmöglich zu reduzieren.

Die in dem Papier geplante Änderung des Landesentwicklungsplans zwecks Ausweitung der Flächenkulisse für erneuerbare Energien (EE) ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei die konkreten Änderungsvorhaben abzuwarten bleiben. Die naheliegendste und wirksamste Option zur Schaffung zusätzlicher Flächen, eine Abschaffung der 1.000-Meter-Abstandsregel für Windenergieanlagen zur Wohnbebauung, ist zumindest im Aktionsplan aber nicht beabsichtigt. Die Einsetzung eines Austauschgremiums zum EE-Ausbau zwischen Landesregierung und Kommunen ist eine richtige Maßnahme, bei der allerdings auch die Kommunalwirtschaft mit eingebunden werden sollte. Es ist außerdem erforderlich, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung schnellstmöglich einzuführen. Die angekündigte forcierte Prüfung einer Einführung greift zu kurz.

Die Forderungen in Richtung Bund und EU weisen insgesamt in die richtige Richtung. Insbesondere sind die Forderungen nach attraktiveren Bedingungen für Investitionen in Gas-KWK sowie nach Nutzung der Potenziale der Gasinfrastrukturen beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft zu begrüßen.