Wasserversorgungskonzepte NRW müssen zum 01. Januar 2024 erneut vorgelegt werden

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Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Gemeinden ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung zu erarbeiten. Die Wasserversorgungskonzepte wurden erstmalig zum 01. Januar 2018 bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen vorgelegt und müssen nun zum 01. Januar 2024 erneut vorgelegt werden. Zur Überarbeitung und Anpassung der betreffenden Arbeitshilfen hat das für Umwelt zuständige Ministerium eine begleitende Arbeitsgruppe einberufen. Ziel ist es, die Arbeitshilfen Anfang 2023 veröffentlichen zu können.

Das Landeswassergesetz sieht in §38 Abs. 3 vor, „ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen […]“. Die Vorlage des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt durch die Gemeinde bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung. In der Praxis werden weite Teile der Wasserversorgungskonzepte allerdings vom örtlichen Wasserversorgungsunternehmen im Auftrag der jeweiligen Gemeinde erstellt. Dies erscheint sinnig, da viele Informationen oftmals nur beim örtlichen Wasserversorgungsunternehmen vorliegen.

Zum 01. Januar 2018 haben 396 Gemeinden in NRW erstmalig ihre Wasserversorgungskonzepte vorgelegt. Das Landeswassergesetz sieht jedoch vor, die Wasserversorgungskonzepte, „alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen“.  Daher ist es zum 01. Januar 2024 notwendig, die Wasserversorgungskonzepte zu überarbeiten und erneut vorzulegen.

Bereits im Sommer 2022 hat das für Umwelt zuständige Ministerium eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der betreffenden Arbeitshilfen zur Erstellung der Wasserversorgungskonzepte einberufen. Neben dem Ministerium als Initiator dieser Arbeitsgruppe sind die Bezirksregierungen, Gesundheitsämter, kommunalen Spitzenverbände, Verbände der Wasserwirtschaft unter Einbindung des VKU-NRW sowie einige betreffende Unternehmen auf Einladung des Ministeriums in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Ziel ist es, den Aufwand in der Erstellung der Wasserversorgungskonzepte deutlich zu reduzieren und an aktuelle Herausforderungen wie dem Klimawandel auszurichten.

Damit der Arbeitsaufwand auch tatsächlich reduziert werden kann, soll verstärkt auf eine tabellarische Darstellung gesetzt und umfängliche Prosa-Passagen vermieden werden. Hierdurch erhofft man sich auch einen Zugewinn an Aussagekraft. Wenn ein Versorgungsgebiet mehr als ein Gemeindegebiet umfasst, ist es zudem das Ziel, auf die getätigten tabellarischen Daten mehrfach zurückgreifen zu können. Welche generellen Informationen allerdings für die Beschreibung der Wasserversorgung und Versorgungssicherheit im eigenen Gemeindegebiet notwendig sind, wird derzeit gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen diskutiert.

Bis Ende Oktober 2022 haben die in der Arbeitsgruppe beteiligten Stakeholder nun die Möglichkeit, zum Entwurf der Arbeitshilfen schriftlich Stellung nehmen zu können. Die VKU-Landesgruppe NRW nimmt diese Möglichkeit in enger Abstimmung mit den Verbandsgremien gemeinsam mit den Landesgruppen von BDEW und DVGW wahr. Ausgesprochenes Ziel des Ministeriums ist es, die Arbeitshilfen Anfang 2023 veröffentlichen zu können.