Marktuntersuchung Grund-/Ersatzversorgungspreise der Landeskartellbehörde NRW

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Vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf den Energiemärkten und der Geschehnisse rund um die Grundversorgung Ende 2021/Anfang 2022 hatte die nordrhein-westfälische Landeskartellbehörde (LKartB) im Februar 2022 angekündigt, eine kartellrechtliche Marktuntersuchung durchzuführen, um eventuelle Missbräuche bei den Grundversorgungstarifen aufzudecken. Diese Marktuntersuchung wurde Mitte Juli gestartet und umfasst sowohl die Bereiche Strom als auch Gas. Hierzu hat die LKartB sämtliche nordrhein-westfälische Grundversorger für Strom und Gas angeschrieben. Grundlage für die Überprüfung sind Frage-/Datenerhebungsbögen getrennt nach den Sparten Grund-/Ersatzversorgung Strom und Grund-/Ersatzversorgung Gas.

Die VKU-Landesgruppe NRW war im Zuge der Erstellung der Frage-/Datenerhebungsbögen eingebunden. Dabei konnte der VKU NRW gemeinsam mit dem BDEW NRW eine Reduzierung des Umfangs der Abfrage erreichen. Die Abfrage, so umfangreich sie aber nach wie vor ist, bewegt sich in dem Rahmen, den Gerichte Kartellbehörden für Auskunftsverfügungen zugestehen. Dem VKU NRW ist bewusst, dass die Mitgliedsunternehmen aufgrund der aktuellen Situation bereits unterschiedlichen behördlichen Berichtspflichten unterworfen sind. Gleichwohl hat die Landesgruppe bei den Mitgliedern dafür geworben, dem Auskunftswunsch der LKartB innerhalb der gesetzten Frist bestmöglich nachzukommen. Derzeit fehlen laut LKartB noch ca. 25 Erhebungsbögen.