Lieferengpässe von Fäll- und Flockungsmitteln in der (Ab-)Wasserwirtschaft

Deutschlandweit haben Unternehmen der Wasserwirtschaft derzeit teilweise erhebliche Probleme, betriebsnotwendige Chemikalien zu beschaffen. Hierfür verantwortlich sind gestörte Lieferketten und herstellerseitige gedrosselte Produktionsabläufe auch infolge der aktuellen Energiekrise. Die reduzierte Verfügbarkeit dieser Betriebsmittel betrifft sowohl Unternehmen der Abwasserentsorgung als auch Unternehmen der Wasserversorgung in NRW. Eine Entspannung der Lage ist dabei aktuell nicht zu erwarten.
Von den Lieferengpässen betroffen sind insbesondere Fäll- und Flockungsmittel auf Basis von Eisensulfat und Salzsäure (Eisen-II-sulfat, Eisen-II-chlorid, Eisen-III-chloridsulfat). Diese Chemikalien fallen als Nebenprodukt bei der Herstellung gewisser Metalle sowie Chlor an. Aufgrund der stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise wurde die Herstellung dieser Produkte allerdings stark reduziert. Dies hat teils erhebliche Auswirkungen auf die Preisentwicklung und die Verfügbarkeit am Markt. Selbst langfristig bestehende Lieferverträge mit den Herstellern sowie Vorlieferanten dieser Betriebsmittel können nicht eingehalten werden und verursachen verschiedene Probleme bei den betroffenen Unternehmen der Wasserwirtschaft vor Ort.
Im Hinblick auf die Überschreitung von P-Überwachungswerten von Kläranlagen hat das für Umwelt zuständige Ministerium in NRW am 19. September einen betreffenden Erlass veröffentlicht. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, dass die Überwachungswerte nach Möglichkeit eingehalten und hierfür sämtlich organisatorische wie technische Maßnahmen ergriffen werden sollen (bspw. gezielte bzw. verstärke Bio-P-Elimination, die Optimierung der Fällmitteldosierung, Umstellung auf andere Fällmittel, Anpassung von Bestellwesen und Lagerhaltung, Kooperationen mit anderen Betreibern, sowie weitere betriebliche Maßnahmen). Hinzu kommen weitere verfahrenstechnische Maßnahmen wie beispielsweise die zusätzliche Aufstellung von Filteranlagen (Sandfilter, Membrananlagen, etc.), um den P-Eintrag zu reduzieren.
Sollten sämtliche Maßnahmen nicht ausreichen und der Überwachungswert überschritten werden, „hat der Kläranlagenbetreiber/Abwassereinleiter die zuständige Behörde darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine nachvollziehbare Begründung für die Überschreitung bzw. Nichteinhaltung des Überwachungswertes beizufügen.“ Ferner macht das für Umwelt zuständige Ministerium darauf aufmerksam, dass die Mangellage von Fäll- und Flockungsmitteln aufgrund bestehender bundesrechtlicher Vorschriften derzeit nicht bei der Festsetzung der Abwasserabgabe berücksichtigt werden kann.
Aus Sicht der VKU-Landesgruppe NRW kann eine Lösung der grundlegenden Problematik nur dann erfolgen, wenn die teils erheblich eingeschränkten Lieferketten wiederhergestellt und die Verfügbarkeit der für die Wasserwirtschaft notwendigen Betriebsmittel am Markt verbessert wird. Hierfür ist es notwendig, die aktuelle Lage gemeinsam mit dem Bund und den Verbänden der Hersteller dieser Betriebsmittel zu diskutieren und zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Produktion wieder hochfahren kann.