VKU zum bmp greengas Schutzschirmverfahren
In den vergangenen Wochen erhielt die VKU-Landesgruppe zahlreiche Anfragen von Mitgliedsunternehmen zum Schutzschirmverfahren von bmp greengas. Hintergrund ist, dass das Unternehmen in eine „Schieflage in der Beschaffungssituation“ geraten war. Laut bmp greengas hätten „Marktverschiebungen“ und der Ukraine-Krieg dazu geführt, dass das Unternehmen dessen Kunden – darunter viele Stadtwerke – die vereinbarten Mengen an Biomethan nicht mehr liefern zu können. Nun verlangt die EnBW-Tochter eine Vertragsanpassung von ihren Kunden. Für geringere Gasmengen sollen sie mehr bezahlen. Der Ausfall vertraglich zugesicherter Biomethanmengen führt zu Versorgungsschwierigkeiten, und die Nachbeschaffung ist mit deutlich höheren Preisen verbunden. Diese Vertragsanpassungen stellen viele VKU-Mitgliedsunternehmen vor Herausforderungen. Die VKU-Landesgruppe sowie die ASEW boten kurzfristige Gesprächsrunden an, die unter anderem dem internen Meinungsaustausch dienen sollten. Zudem führte die VKU-Landesgruppe verschiedene Hintergrundgespräche mit Medienvertretern sowie politischen Akteuren.
Der VKU sieht das Vorgehen von bmp greengas, aber auch der EnBW, sehr kritisch. Der Ausfall von vertraglich zugesicherten Biomethanmengen könnte negative Folgen für die „Erneuerbaren-Energien-Strategie vor Ort“ haben“. Ist kein Biogas verfügbar, muss Erdgas eingesetzt werden, was unter Umständen jedoch zum Verlust der EEG-Förderung führen könnte. In einer Pressemitteilung hat der VKU das Thema adressiert. „Wir hätten von einem öffentlichen Unternehmen erwartet, dass es Verantwortung übernimmt und verhindert, dass überhaupt eine solche Situation entsteht“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Nicht alles, was juristisch legal sein mag, muss auch politisch legitim sein“, kritisierte er und appellierte an die Kaufmannsehre.
Inzwischen ist das Thema auf landespolitischer Ebene angekommen. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt in einem parlamentarischen Antrag mit dem bmp-Schutzschirmverfahren auseinander. Der Antrag ist auf der Homepage des Landtags downloadbar. Die Landesregierung hat nun drei Wochen Zeit, den umfangreichen Fragenkatalog zu beantworten.