Novelle der Düngeverordnung: BMEL und BMU einigen sich auf gemeinsamen Vorschlag

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Letzte Woche haben sich Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium auf einen Vorschlag zur Novelle der Düngeverordnung geeinigt. Dies ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auch mit den Bundesländern, da es insbesondere zu den geplanten verschärften Maßnahmen in roten Gebieten Kritik gab. Der VKU hat auf Einladung von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner an den beiden einberufenen Düngegipfeln teilgenommen und eine konsequente Sanierung der roten Gebiete und ein bundesweit transparentes Düngesystem gefordert.

Der Einigung vorausgegangen ist eine mehrwöchige Verhandlung zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem Bundesumweltministerium (BMU). In die Verhandlungen einbezogen wurden außerdem die Bundesländer. Ausgewählte Verbände wie der VKU konnten sich ebenfalls einbringen.

So gab es zu den geplanten verschärften Maßnahmen in nitratbelasteten (roten) Gebieten und hier insbesondere an dem Vorschlag, die Anwendung von Düngemittel um 20 Prozent zu reduzieren, heftige Kritik der Länder und der Landwirtschaftsverbände. Die konsequente Sanierung der roten Gebiete zählt jedoch zu einer wesentlichen Vorgabe der EU-Kommission aus dem EuGH-Urteil zur Umsetzung der Nitratrichtlinie. Sie hat daher von der Bundesregierung gefordert, dass wenn sie von der Reduktion um 20 Prozent abweiche, dies nur durch wirkungsgleiche Maßnahmen erfolgen dürfe. Dadurch hat sie den Spielraum für eine Kompromisslösung zwischen den Bundesministerien und den Ländern stark eingeschränkt. Zudem hat die EU-Kommission mehrfach deutlich gemacht, dass sie eine schnellere Umsetzung der Vorgaben aus dem EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie erwarte.

Welche Änderungen an der Düngeverordnung geplant sind, haben die Ministerien in einer gemeinsamen Pressemeldung dargelegt. Diese umfassen folgende Regelungen:

  • In den Gebieten, die mit Nitrat belastet sind (rote Gebiete), schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission für die Landwirte folgende bundesweit geltenden Maßnahmen vor:
    • die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt,
    • eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen.
    • Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten;
  • eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in roten Gebieten nicht erlaubt ist;
  • größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 Metern bei einer Hangneigung über 15 Prozent und von 2 Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 Prozent, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (gegenüber bislang pauschal 5 Metern in hängigem Gelände);
  • Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen, gelten Ausnahmen von den Maßnahmen in den roten Gebieten. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden. Damit sollen auch Anreize gesetzt werden, mineralischen durch Wirtschaftsdünger zu ersetzen.
  • Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist.
  • Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.

Der VKU begrüßt, dass die Bundesregierung endlich einen umfassenden Vorschlag der Novelle der Düngeverordnung nach Brüssel gesandt hat, um die Nitrateinträge in unsere Gewässer zu reduzieren und unsere Trinkwasserressourcen zu schützen. Denn wir müssen die Böden in nitratbelasteten Gebieten dringend auf eine Schlankheitskur setzen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft ist jedoch zweifelhaft, ob wir diese Ziele erreichen, wenn im gleichen Atemzug zahlreiche Ausnahmen vorgeschlagen werden, die neue Schlupflöcher eröffnen. Am Ende geht es darum, dass die Vorgaben auch vollziehbar sind. Die vorgestellten Beschränkungen werden wirkungslos sein, solange die zuständigen Kontrollbehörden diese nicht überprüfen können. Deswegen fordern wir die Einführung eines deutschlandweit transparenten Düngesystems mit digitaler Datenübermittlung.

Unsere Forderung nach einem transparenten Düngesystem hat auch bereits Spiegel Online in seinem Beitrag "Regierung verkündet Einigung auf neue Düngeregeln" aufgegriffen.

Die vorgesehene Verlängerung der Sperrfrist bei Festmist und Kompost in den roten Gebieten ist eine Forderung der EU-Kommission zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Nitratrichtlinie. Sie wird im Ergebnis zur weiteren Einschränkung des Einsatzes von Komposten aus Bioabfall führen. Aus Sicht der Abfallwirtschaft ist es erforderlich, dass auch zukünftig die Länder den weiteren Einsatz von Komposten aus Bioabfällen ermöglichen können, um die Kreislaufwirtschaft von Bioabfällen sicherzustellen.

Die Vorschläge der Bundesregierung werden nun an die Europäische Kommission gesendet. Bundesministerin Klöckner und Bundesministerin Schulze werden der Kommission die Vorschläge zudem auch möglichst bald persönlich erläutern. Erst nachdem die EU-Kommission den Maßnahmen zugestimmt hat, kann das offizielle Rechtssetzungsverfahren zur Änderung der Düngeverordnung eingeleitet werden. Sofern die EU-Kommission die vorgeschlagenen Maßnahmen aufgrund der enthaltenen Ausnahmen weiterhin als nicht ausreichend bewertet, wird sie ein Zweitverfahren eröffnen, bei dem erheblichen Strafzahlungen gegen Deutschland drohen.