Neue VKU-Veröffentlichung "Rechtsformen der kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung"
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind für das Management des Hausmülls und der Gewerbeabfälle zur Beseitigung zuständig. Hierbei muss entschieden werden, in welcher Rechts- und Organisationsform der örE seine Pflichten erfüllt. Die vorliegende Infoschrift gibt Hinweise aus der Praxis, die die Wahl der geeigneten Rechtsform erleichtern.
Die Infoschrift beurteilt folgende Rechtsformen:
• Regiebetrieb
• Eigenbetrieb sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtung
• Kapitalgesellschaft (GmbH)
• Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
• Zweckverband
Die Wahl der für den jeweiligen Träger geeigneten Rechtsform hängt von Bundesrecht sowie den Gesetzen der Länder (beispielsweise Gemeindeordnungen und Gemeindewirtschaftsrecht) sowie weiteren Faktoren ab, die nicht zuletzt politisch oder wirtschaftlich begründet sind. Daher beschränkt sich die Infoschrift auf die Begutachtung von Kriterien, die für die Wahl der Rechtsform im Allgemeinen wesentlich sind, sie kann aber aufgrund der Unterschiedlichkeit der regionalen und lokalen Bedingungen keine abschließenden Empfehlungen für den Einzelfall geben. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger muss daher in eigener Verantwortung für seinen Einzelfall die Wahl der für ihn passenden Rechtsform treffen.
Daher wurde der Ansatz gewählt, die einzelnen Rechtsformen anhand unterschiedlicher Kriterien zu analysieren und hierbei deren Besonderheiten herauszustellen. Je nach Wichtigkeit eines Kriteriums in der politischen Debatte vor Ort können die Kriterien dann bei der Auswahl der Rechtsform unterschiedlich gewichtet werden.
Folgende Kriterien wurden ausgewählt:
- Rechtsgrundlagen
- Autonomie der Rechtsform/Vertretungsorgane
- Finanzierung und Rechnungslegung
- Benutzungsentgelte/Anwendung des öffentlichen Preisrechts
- Arbeits-/Tarifrecht und Mitbestimmung/Personalübergang
- Haftung/Insolvenzfähigkeit
- Vergaberecht
- Steuerrecht
- Umwandlung/Auflösung
- Beteiligung an Dritten/von Dritten
Für jedes dieser Kriterien werden die genannten Rechtsformen bewertet und abschließend jeweils ein Fazit gezogen.
Was am Ende der Entscheidung zählt, sind die Umsetzung der Gesetze, das Leistungsangebot, die Qualität der Leistungserbringung, die Wirtschaftlichkeit, die Höhe von Preisen und Gebühren, die Nachhaltigkeit der Maßnahmen, die Zufriedenheit der Bürger mit der Dienstleistung sowie die Vermeidung unnötiger Risiken.
Für unsere Mitglieder steht im mitgliedergeschützten Bereich die Digital-Info 17 zum Download zur Verfügung.