Berliner Datenschutzbehörde startet Anhörungsverfahren zur Nutzung von Facebook-Fanpages Auswirkungen auf die künftige Facebook-Nutzung zu erwarten

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prüft die Datenschutzkonformität von Facebook-Fanpages bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, politischen Parteien sowie bei einer Reihe von Unternehmen und Organisationen.

Laut Pressemitteilung vom 16.11.2018 führt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seit Anfang November 2018 Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien sowie bei einer Reihe von Unternehmen und Organisationen u. a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche in Sachen Facebook-Fanpages durch.

Hintergrund ist das Urteil des EuGH vom 05.06.2018 (Rechtssache C-210/16), wonach die Betreiberinnen und Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucherin-nen und Besucher der Fanpage datenschutzrechtlich verantwortlich sind. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte im September 2018 deutlich gemacht, dass Fanpage-Betreiberinnen und -Betreiber die Rechtmäßigkeit der gemeinsam zu verant-wortenden Datenverarbeitung gewährleisten und nachweisen können müssen.

Facebook veröffentlichte daraufhin eine Ergänzungsvereinbarung (Seiten-Insights-Ergänzung), die sich auf eine gemeinsame Verantwortlichkeit bezieht. Hiernach übernimmt Facebook die primäre Verantwortung, den Umgang mit Betroffenenrechten, Informationspflichten, Meldepflichten sowie die Sicherheit der Datenverarbeitung. Diese Ergänzung bezieht sich aber nur auf solche Daten, die zur statistischen Auswertung genutzt werden; nicht auf jegliche Datenverarbeitung. Auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat Zweifel, dass die Informationen, die Facebook bisher – auch im Zusammenhang mit der veröffentlichten Ergänzungsvereinbarung – zur Verfügung gestellt hat, ausreichen, um Rechenschaft über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten von Besucherinnen und Besuchern der Fanpage ablegen zu können. Eine Lösung für einen datenschutzkonformen Umgang gibt es derzeit nicht.

Der Fragenkatalog im Anhörungsverfahren wurde von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf deren Webseite veröffentlicht und beinhaltet u.a. folgende Fragen: Haben Sie die Insights-Ergänzung mit Facebook abgeschlossen? Für welche konkreten Verarbeitungen personenbezogener Daten besteht nach dieser Vereinbarung eine gemeinsame Verantwortung? Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. auf welchen Rechtsgrund-lagen verarbeiten Sie die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage? Auf welche Art und Weise und mit welchem Inhalt werden die betroffenen Personen (Facebook-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder) über die Verarbeitung ihrer Daten beim Besuch Ihrer Fanpage gem. Art 12 und Art. 13 informiert? Wie stellen Sie sicher, dass die Betroffenenrechte (Art. 12 ff. DS-GVO) erfüllt werden können?

Wer trotz datenschutzrechtlicher Bedenken nicht auf Facebook verzichten will, sollte sich zumindest den Fragenkatalog näher ansehen und prüfen, ob für diese Fragen Lösungsmöglichkeiten bestehen sowie die Datenschutzerklärung auf Facebook so weit wie möglich datenschutzkonform anpassen. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens dürften Auswirkung auf die weitere Nutzung von Facebook-Fanpages haben.