Gesetzgeber will Hersteller von (Plastik)Einwegprodukten an Reinigungskosten beteiligen VKU gibt Stellungnahme zum Einwegkunststofffondsgesetz ab
In vielen Kommunen wird eine immer weiter ansteigende Vermüllung des öffentlichen Raumes festgestellt. Vielfach handelt es sich bei den Abfällen um Einwegprodukte aus Kunststoff. Auf Grundlage der EU-Einwegkunststoffrichtlinie möchte der deutsche Gesetzgeber nunmehr die Hersteller dieser gelitterten Produkte an den Kosten der Reinigung beteiligen.
Der VKU hat am 14.04.2022 gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden seine Stellungnahme zum Entwurf eines Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) abgegeben.
Der vom Bundesumweltministerium (BMUV) vorgelegte Gesetzesentwurf ist ein zentrales Element der nationalen Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie.
Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie legt auch fest, dass Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte an den kommunalen Reinigungskosten zu beteiligen sind. Eine entsprechende Umsetzung führt in Deutschland zu einer deutlichen Erweiterung der Herstellerverantwortung.
Die betreffenden Einwegkunststoffprodukte werden häufig gelittert, d. h. unachtsam im öffentlichen Raum weggeworfen. Betroffen hiervon sind vor allem Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Fastfoodverpackungen. Der Gesetzesentwurf ist nach Auffassung des VKU, wie auch der kommunalen Spitzenverbände, eine gute Grundlage, um die Sauberkeit von Städten und Landschaften weiter zu verbessern.
Mit der Stellungnahme weisen der VKU und die kommunalen Spitzenverbände vor allem darauf hin, dass auch kleinere Gemeinden und kommunale Reinigungsbetriebe ohne größeren Aufwand Gelder aus dem Fonds beantragen können müssen. Das für die Mittelauskehrung vorgeschlagene Punktesystem wird grundsätzlich begrüßt, soll allerdings möglichst unbürokratisch und praxisnah ausgestaltet werden. Es ist zu vermeiden, dass hier Hürden aufgebaut werden, die im Ergebnis einen extensiven Personalaufwand erfordern, um die entsprechende finanzielle Beteiligung durch die Hersteller zu beantragen.
Die Verbände mahnen an, dass über einen längeren Zeitraum mit festen Ausschüttungen aus dem Einwegkunststofffonds geplant werden müsse, um diese beispielsweise in moderne Reinigungstechnik investieren zu können. Zu diesem Zweck wird ein „Glättungsmechanismus“ vorgeschlagen, nachdem sich die von den Herstellern zu zahlende Einwegkunststoffabgabe nach der im Durchschnitt der drei Vorjahre in den Verkehr gebrachten Menge an Einwegkunststoffen richten soll. Hierdurch wird vermieden, dass das kurzfristige Umschwingen der Hersteller von einem Material (Kunststoff) zu einem anderen, nicht von dem Gesetz erfassten Material (z.B. Aluminium), nicht dazu führt, dass dieser Hersteller nunmehr keine finanzielle Beteiligung an den Reinigungskosten mehr erbringen muss. Hierdurch würden kurzfristig auftretende Finanzierungslücken vermieden.
Darüber hinaus schlagen die Verbände einen gesetzlichen Prüfauftrag vor, ob der Fonds nicht auch auf Einwegprodukte aus anderen Materialien erweitert werden sollte, um das Litteringproblem ganzheitlich anzugehen und nicht nur Einwegplastik zurückzudrängen. Letztlich ist es so, dass diverse Einwegprodukte in der Umwelt landen, ganz unabhängig davon, ob sie aus Kunststoff oder Ersatzmaterialien bestehen. Eine Reinigung ist dennoch erforderlich, die die Kommunen finanziell belastet.