Europäisches Gericht verhandelt über E.ON/RWE-Fusion Stadtwerke bezweifeln Rechtmäßigkeit der Freigabe

Die EU-Kommission hat 2019 in zwei Verfahren die Transaktion zwischen RWE und E.ON freigegeben. Gegen beide Entscheidungen sind Klagen beim EuG anhängig. Das EuG hat nunmehr über die Rechtmäßigkeit der Freigabe der Übernahme des Erzeugungsgeschäft der E.ON durch RWE verhandelt. Die Entscheidung des Gerichts wird aber noch einige Zeit dauern.

Das Europäische Gericht (EuG) hat Mitte Juni über verschiedene Anfechtungsklagen verhandeln, die Stadtwerke und andere Wettbewerber gegen die Freigabe der EU-Kommission vom 26.02.2019 zur Feststellung der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses RWE/E.ON Assets mit dem Binnenmarkt (Fall M.8871) eingereicht haben. Damit wird die Entscheidung der EU-Kommission noch einmal überprüft. Die Klagen, die gegen die weitere Entscheidung der EU-Kommission zur Freigabe des Erwerbs der Innogy durch RWE (Fall M.8870) eingereicht wurden, waren noch nicht Gegenstand dieser Verhandlungen.

Die Kläger machen in diesen Fällen geltend, der Freigabebeschluss weise förmliche Mängel auf, insbesondere hätte die EU-Kommission die gesamte Transaktion in einem einheitlichen Verfahren entscheiden müssen und hätte die Prüfung nicht auf zwei Verfahren aufteilen dürfen. Die EU-Kommission habe die Fusion — auch als Folge ihrer unzulänglichen Ermittlungen — materiell offensichtlich fehlerhaft als mit dem Wettbewerb vereinbar beurteilt. Sie habe fehlerhaft den Umstand, dass E.ON als Wettbewerberin für RWE nachhaltig entfällt, nicht gewürdigt.

Wenn das EuG die Freigabeentscheidung aufhebt, müsste die EU-Kommission erneut über das Vorhaben entscheiden. Gegen eine Entscheidung des EuG wäre aber noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.