BNetzA leitet Aufsichtsverfahren gegen die voxenergie GmbH und primastrom GmbH ein Verdacht auf unzulässige Preiserhöhungen
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat laut einer eigenen Pressemitteilung vom 24.05.2022 Aufsichtsverfahren gegen die voxenergie GmbH und primastrom GmbH eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat laut einer eigenen Pressemitteilung vom 24.05.2022 Aufsichtsverfahren gegen die voxenergie GmbH und primastrom GmbH eingeleitet. Sie prüfe, ob die beiden Unternehmen Preiserhöhungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten. Es bestehe der Verdacht, dass die voxenergie GmbH und die primastrom GmbH die Unterrichtung der Kunden über eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig vor Eintritt der beabsichtigten Änderung vorgenommen haben. Grundlage seien Beschwerden von Verbrauchern bei der BNetzA und den Verbraucherzentralen. Die Unternehmen hätten am 28.12.2021 Ankündigungsschreiben zur Erhöhung der vereinbarten Preise verschickt, wonach die erhöhten Preise bereits ab dem 01.01.2022 gelten sollten.