Vorbereitung auf den Winterdienst mit fundierten Regelwerken Normen und Regelwerke beschreiben Stand der Technik

 

Die Dienstleistungen des Winterdienstes sind sehr komplex und die begleitende Technik verbesserte sich in letzten Jahren deutlich. Daher ist es notwendig für Winterdienstverantwortliche sich kontinuierlich auf den aktuellen Wissensstand zu bringen. Dabei helfen anerkannte Regelwerke und Normen den Aufwand zu reduzieren, indem man auf die beschriebenen Best Practise Beispiele zurückgreift.

Es gibt nur wenige Rechtsgrundlagen auf Europa, Bundes-, Landes- oder Kommunalebene, die sich mit dem Winterdienst befassen. Einige Bundesländer haben Straßenreinigungsgesetze (zum Beispiel Berlin oder NRW), andere arbeiten mit den allgemeinen Vorgaben der Straßen- und Wege-Gesetze. In Kommunale Satzungen, als Satzung für die Straßenreinigung und den Winterdienst (kombiniert) oder Satzung für den Winterdienst (separat) sowie Straßenreinigungsgebührensatzung/Winterdienstgebührensatzung werden die Regeln gegenüber Dritten - Anwohnern und Verkehrsteilnehmern – verkündet. Mit internen Dienstvereinbarungen, Arbeitsanweisungen für den Winterdienst und Verfahrensanweisungen für den Winterdienst werden die Regelungen für den kommunalen Winterdienstbetrieb selbst festgelegt.

Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlagen wird im Winterdienst viel mit aktueller Rechtsprechung ausgeglichen. Hierdurch werden Fragen zur Wahrnehmung der Winterdienstpflichten beantwortet:

·         Wer muss Winterdienst durchführen?

·         Wann muss geräumt und gestreut werden?

·         Wo muss geräumt und gestreut werden?

Insbesondere die Haftungsregelungen bei Schadensfällen werfen zusätzliche Fragen auf:

·         Gab es eine Winterdienstpflicht am Ort und Zeitpunkt des Schadens?

·         Gab es ein Versäumnis bei der Winterdienstpflicht?

·         Gab es ein eigenes Verschulden oder eine Mitschuld des Geschädigten?

·         War die Zumutbarkeit für den Verpflichteten gegeben?

·         War die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten überschritten?

Diese Fragen lassen sich Schritt für Schritt durch die Aufstellung eines geeigneten Winterdienstplanes beantworten und bei vernünftiger Ausstattung des Betriebes mit Personal und Gerät sowie Betriebsmitteln lässt sich ein effektiver Winterdienst in den Kommunen durchführen. Es geht um die manuelle und maschinelle Schneeräumung und die manuelle und maschinelle Bekämpfung von Glätte durch geeignete abstumpfende und auftauende Streustoffe.

Die Informationen dazu können einschlägigen Publikationen von Regelwerken und Normen für den Winterdienst entnommen werden, die maßgeblich von den Experten des VKU-Winterdienstausschusses mit erarbeitet wurden.

Für Mitglieder stehen im mitgliedergeschützten Bereich weitere Informationen zur Verfügung.