VKU sieht Nachbesserungen bei Versorgungssicherheitsvariante zur TENP

Zwar ist das Versorgungssicherheitsszenario zur TENP nachgebessert worden, dennoch bleiben Lücken und Unklarheiten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Versorgungssicherheitsvariante TENP (Trans Europa Naturgas Pipeline) in Ergänzung zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2018-2028 zur Konsultation gestellt. Mit der Versorgungssicherheitsvariante untersuchen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) den Fall einer Fortschreibung der derzeit eingeschränkten Transportsituation auf der TENP I über den 1. Oktober 2020 hinaus. Diese ist aufgrund von Korrosionsschäden zunächst bis zum 30. September 2020 außer Betrieb. Der (temporäre) Ausfall der TENP I führt zu einer Verknappung von Kapazitäten, die den ohnehin mit Engpässen behafteten süddeutschen Raum betreffen. Vor dieser Konsultation durch die Bundesnetzagentur hatten die FNB die Versorgungssicherheitsvariante konsultiert. Der VKU hatte sich mit einem Anschreiben eingebracht.
In seiner Stellungnahme setzt der VKU u. a. die folgenden Schwerpunkte bei der BNetzA:
- Die sichere Versorgung aller Gaskunden hat höchste Priorität. Jeglicher schwierigen Kapazitätssituation ist zwingend und zeitnah vorzubeugen. Der Energieträger Gas darf in seiner Wettbewerbssituation nicht geschwächt werden.
- Zügige und transparente Lösungen für die außer Betrieb genommene Leitung sind gefragt. Denn: 2019 ist von den Fernleitungsnetzbetreibern als Zeitpunkt für die feste Zusage bislang befristeter Kapazitäten im Gasverteilnetz angekündigt, sofern diese Engpässe beim Netzentwicklungsplan 2014 bereits bekannt waren. Eine zeitliche Verzögerung dieses Realisierungszeitpunktes darf auch durch die beschädigte TENP I nicht erfolgen! Die unzureichend aufgebrachte Ummantelung von schlechter Qualität ist kein Fall von force majeure und nimmt die FNB nicht von ihrer Pflicht zur Bereitstellung von Kapazitäten aus.
- Laut Konsultationsdokument wollen die FNB nach Bestätigung des Netzausbauvorschlags durch die BNetzA mit den erforderlichen Planungsarbeiten beginnen, um sicherzustellen, dass es bis zur Entscheidung über die Wiederinbetriebsetzung der betroffenen Abschnitte der TENP I (zu erwarten bis Mitte 2019), nicht zu Verzögerungen kommt. Diese Zusage hatte der VKU im Vorfeld gefordert. Die nun fixierte Einleitung konkreter vorbereitender und planerischer Maßnahmen halten wir für elementar wichtig.
- Auf Grundlage des Koalitionsvertrages wurde im Juni 2018 von der Bundesregierung die Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die einen Plan und ein Datum für das Auslaufen der Kohlenutzung in der Energieerzeugung erarbeiten soll. Um die kohlebefeuerten Erzeugungsanlagen zu ersetzen, ist mit einer Zunahme der Stromerzeugung aus Gas (insbesondere KWK-Anlagen) und damit mit einer erhöhten Gasleistung (in Baden-Württemberg und weiteren Teilen Deutschlands) zu rechnen. Diese zukünftigen Anforderungen sind in jegliche Planungen miteinzubeziehen.
Die BNetzA wird die Rückmeldungen prüfen und evtl. ein Änderungsverlangen an die FNB richten. Danach veröffentlichen die FNB den verbindlichen Netzentwicklungsplan. Im Jahr 2019 müssen sie lediglich einen Umsetzungsbericht erstellen.