Netzentwicklungsplan Gas 2018 – VKU-Position mit wichtigen Themen für Konsultation

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Marktgebietsintegration, Ausfall der Gasleitung „TENP“ und Marktraumumstellung sind für Gasverteilnetzbetreiber Kernthemen der zukünftigen Netzentwicklungsplanung.

Die Bundesnetzagentur hat am 16.04.2018 das Konsultationsdokument zum Netzentwicklungsplan Gas 2018 sowie einen zugehörigen Fragebogen veröffentlicht. Der Markt hatte die Möglichkeit, bis zum 25.05.2018 Stellungnahmen einzureichen.

Das Konsultationsdokument sieht für die Jahre 2018 bis 2028 41 Maßnahmen vor: Hierbei handelt es sich um Leitungsausbau (rund 1.400 km neue Leitungen) oder die Errichtung zusätzlicher Verdichterleistung (rund 500 MW). Die resultierenden Kosten belaufen sich auf rund 7 Milliarden Euro. 

Der VKU bringt sich mit einer Stellungnahme in das Konsultationsverfahren ein. Darin adressiert er insbesondere die folgenden Aspekte:

- Die Gasnetzzugangsverordnung sieht vor, dass die beiden bestehenden Marktgebiete Netconnect Germany und Gasppol bis zum 01.04.2022 zu einem Marktgebiet zusammengelegt werden. Diese Marktgebietsintegration

  • darf keine Effekte auf Kapazitätszusagen für Verteilnetzbetreiber haben. Die „Ewigkeitsklausel“, d. h. die einmal zugesagte unbefristet feste Kapazität wird bei gleichbleibendem Kapazitätsbedarf vom vorgelagerten Netzbetreiber zukünftig stets gewährt, darf nicht angegriffen werden,
  • öffnet die Diskussion über Lastflusszusagen: Der VKU zeigt sich grundsätzlich offen, sofern eine Anpassung der Anreizregulierungsverordnung folgt, die Lastflusszusagen auch für Verteilnetzbetreiber refinanzierbar macht,
  • soll in einem transparenten Prozess erfolgen.


- Der befristete Ausfall der Tran Europa Naturgas Pipeline (TENP-Leitung) führt zu einer erschwerten Kapazitätssituation in Süddeutschland: Der VKU bestätigt die Notwendigkeit der Modellierung einer eigenen Versorgungssicherheitsvariante, und fordert Transparenz im Verfahren. Auf Beschluss der Bundesnetzagentur hin sollen die Fernleitungsnetzbetreiber eine separate Versorgungssicherheitsvariante modellieren, welche die aktuelle Transportsituation auf der TENP über den 01.04.2019 hinaus fortschreibt.

- L-H-Gas-Marktraumumstellung: Die Entwicklungen der Fördermengen von L-Gas im In- und Ausland sind stets unverzüglich zu berücksichtigen. Es muss sichergestellt sein, dass Netzbetreiber und der Markt Zugang zu allen Informationen haben um ihre Aktivitäten entsprechend zu steuern.

Zum Verfahren: Nachdem die Fernleitungsnetzbetreiber zuerst den Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan erstellt und konsultiert hatten, haben sie den Netzentwicklungsplan entworfen, konsultiert und der Bundesnetzagentur übergeben. Nun hat also die Regulierungsbehörde den überarbeiteten Netzentwicklungsplan mit dem Markt konsultiert. Anschließend wird der Netzentwicklungsplan entweder bestätigt oder muss von den Fernleitungsnetzbetreibern überarbeitet werden. Abschließend kommt dann die Bestätigung durch die Bundesnetzagentur und die Veröffentlichung des fertigen Netzentwicklungsplans.