Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland – Bericht vom 31. Kasseler Abfall- und Ressourcenforum 2019
Frau Dr. Regina Dube, neue Abteilungsleiterin für Wasserwirtschaft und Ressourcenschutz im BMU, skizzierte auf den diesjährigen Kasseler Abfalltagen die Grundzüge der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Dabei hob sie hervor, dass wesentliche Impulse vom Kreislaufwirtschaftspaket der EU ausgingen, das auch einen Aktionsplan mit 54 konkreten Maßnahmen beinhalte. Vor kurzem habe die EU-Kommission ein sehr positives Fazit der bisher erreichten Umsetzungsschritte gezogen. Das Legislativpaket der EU habe zur Folge, dass in Deutschland eine Vielzahl von nationalen Regelungen angefasst werden müssten. Bei der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ginge es darum, die Themen Abfallvermeidung und Ressourceneffizienz – auch gerade auf der kommunalen Ebene – zu stärken und auch das Verhältnis zum Chemikalienrecht zu klären.
Die europäische Recyclingquote von 55 % im Jahr 2025 stelle auch Deutschland vor große Herausforderungen, zumal sich die Berechnungsweise deutlich verschärft habe. Auch Deutschland müsse daher zusätzliche Anstrengungen beim Recycling unternehmen. Bei der Novelle des ElektroG gehe es insbesondere um die Optimierung der Sammlung, da bei der Sammelmenge ein deutlicher Sprung nach vorne gemacht werden müsse, Deutschland sei noch weit von der europäischen Sammelquote von 65 % der in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte entfernt. Mittels einer „kleinen Novelle“ des Batteriegesetzes solle das Gemeinsame Rücknahmesystem für Altbatterien wieder stabilisiert werden, das durch Wettbewerbsverzerrungen jüngst in eine Schieflage geraten sei. Die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der Mantelverordnung sei ein weiteres wichtiges Vorhaben, das derzeit für das weitere Bundesratsverfahren in informellen Gesprächen vorbereitet werde. Noch in 2019 solle hier ein Ergebnis erreicht werden.
Die Europäische Kunststoffstrategie reagiere u.a. auf eine sehr emotional geführte Diskussion um die Meeresverschmutzung durch Kunststoffabfälle. Die Single-use-Plastic-Richtlinie habe dabei Symbolcharakter, da sie sich auf einige Kunststoffeinwegprodukte beziehe, hierbei aber auch neue Instrumente wie Verbotstatbestände und Rezyklateinsatzquoten einführe. Darüber hinaus müssten sich Hersteller bestimmter Einwegprodukte künftig auch an kommunalen Reinigungsaufwendungen beteiligen. Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz müsse durch weitere Maßnahmen flankiert werden, die insbesondere zu Veränderungen in Supermärkten bei der Verpackung von Lebensmitteln führen sollten. Durch eine Rezyklat-Initiative des BMU solle darüber hinaus erreicht werden, Rezyklate verstärkt in neuen Produkten einzusetzen. Dabei käme auch den Bereichen Beschaffung und Normung eine wichtige Bedeutung zu. Bei der Vermeidung von Kunststoffabfällen sei auch die Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern wichtig, um einen praktischen Beitrag zur Vermeidung von Kunststoffeinträgen in die Weltmeere zu leisten. Hierfür stünde dem BMU ein Betrag von 50 Mio. € zur Verfügung.
Das Abfallvermeidungsprogramm 2.0 solle bis Ende 2019 fortgeschrieben werden, das Ressourceneffizienzprogramm III wolle die Rohstoffproduktivität erhöhen und die engen Zusammenhänge zwischen Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Biodiversität adressieren. Im ersten Quartal 2020 solle ein Kabinettsbeschluss zu ProGress III getroffen werden. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 schließlich wolle Deutschland mit dem Thema „Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ einen eigenen Schwerpunkt setzen.