Gesetzliche Regelung für Klimaziele und Verantwortlichkeit der Ministerien

Das Bundesumweltministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Klimaschutzziele auf die Sektoren heruntergebrochen und die Verantwortung für die Einhaltung auf die jeweiligen Ministerien übertragen wird.

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Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz dem Bundeskanzleramt zur Frühkoordinierung übermittelt. Eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht erfolgt. Der Entwurf hat sofort heftige Kritik auf sich gezogen.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass die bisher nur durch die Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzziele nun auch gesetzlich festgelegt werden sollen. Neu ist dabei vor allem, dass nunmehr für das Jahr 2050 statt eines Korridors von 80 bis 95 Prozent ein fester Wert der Treibhausgasreduktion von 95 Prozent gegenüber 1990 vorgesehen ist. Ebenfalls gesetzlich festgelegt werden sollen jährliche Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren. Damit werden die Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung auf die einzelnen Wirtschaftssektoren heruntergebrochen.

Für die Einhaltung der Obergrenzen sollen die jeweiligen Ressorts verantwortlich sein, für den Industriesektor das Wirtschafts-, für Gebäude das Innen- und für den Verkehr das Verkehrsministerium. Für den Fall, dass die Emissionsobergrenzen überschritten werden, sieht das Europarecht vor, dass Emissionszuweisungen aus anderen Ländern erworben werden können. Die dabei entstehenden Kosten sollen den Haushalten der jeweiligen Ressorts zugeschlagen werden. Dabei sollen Anreize gesetzt werden, wirksame Maßnahmen zu ergreifen.

Aus Sicht des VKU ist die grundsätzliche Intention, eine gesetzliche Regelung für den Klimaschutz auch außerhalb des Emissionshandels vorzunehmen, zu begrüßen. In diesem Zusammenhang sollte politisch geprüft und das Risiko vermieden werden, dass das vorgesehene straffe Regime zu jährlich wiederkehrendem Nachsteuerungserfordernissen führt, die langfristige Investitionen erschweren. Auch eine eventuelle Abgrenzung zwischen den Sektoren, die dem Emissionshandel unterliegen (und in denen die Zielerreichung über das europäische Cap gesichert ist), und den Non-ETS-Sektoren müsste hinsichtlich ihrer Auswirkungen gründlich analysiert werden. Zudem bedarf auch die sehr grundsätzliche Festlegung auf 95 Prozent einer umfassenderen Diskussion, da dies erhebliche Veränderungen nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch etwa beim Tierbestand erforderlich machen würde.

Mit Blick auf die erwartbare, sehr umfassende politische Debatte wird diese vom VKU sehr intensiv begleitet werden.