Ergebnisse der Februar-Ausschreibungen veröffentlicht Zurückhaltung bei Windenergie, Run auf Solarförderung

Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2019 die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land und für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Februar 2019 erteilt. Während die Wind-Ausschreibung deutlich unterzeichnet war, wurden für die Solarenergie wesentlich mehr Gebote abgegeben als Zuschläge erteilt werden konnten.

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Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2019 die Zuschläge der technologiespezifischen Ausschreibungen für Windenergie an Land und für Solarenergie zum Gebotstermin 1. Februar 2019 erteilt. Für Windenergieprojekte wurden Gebote in einem Umfang von insgesamt 499 Megawatt eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 700 Megawatt war also deutlich unterzeichnet. Bei den Solarausschreibungen war es genau umgekehrt: Die abgegebenen Gebote hatten einen Leistungsumfang von 465 Megawatt und überstiegen die ausgeschriebene Menge von 175 Megawatt circa um das Zweieinhalbfache.

Von den 67 Zuschlägen in der Wind-Ausschreibung gingen elf Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,11 ct/kWh. Wie in den Ausschreibungen zuvor hatte das Netzausbaugebiet keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.

Die Zuschläge für Solaranlagen gingen mehrheitlich an Bieter mit Geboten in Bayern und dort insbesondere an Bieter, die Gebote für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen abgegeben haben. Der durchschnittliche Zuschlagswert für Solaranlagen beträgt in dieser Ausschreibung 4,80 ct/kWh.

Aus Sicht des VKU zeigen die Ausschreibungsergebnisse für Windenergie an Land, dass nicht genügend Flächen rechtssicher für die Windenergie zur Verfügung stehen. Auch viele Stadtwerke beklagen, dass es immer schwieriger wird, für Windparks eine Genehmigung zu erhalten. Die Politik ist gefordert, Hemmnisse bei der Genehmigungserteilung abzubauen. Andererseits waren laut BNetzA zum Gebotstermin genehmigte Projekte mit einer Gesamtleistung von 1.840 Megawatt registriert. Die Politik muss also auch der Frage nachgehen, warum so viele Windprojekte trotz Genehmigung nicht an Ausschreibungen teilnehmen. Der VKU nimmt wahr, dass sich derzeit auffällig viele Windprojekte in Klageverfahren befinden. Auch hier muss der Gesetzgeber gegebenenfalls nachsteuern, damit genügend Raum bleibt, die Energiewende fortzusetzen.

Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht, ebenso die Informationen zu den kommenden Ausschreibungsterminen: Am 1. März 2019 ist der nächste Gebotstermin für Solarenergie und am 1. Mai 2019 für Windenergie an Land.