Anpassungen des Lieferantenrahmenvertrags – Musteranschreiben macht es Ihnen leicht!

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Anpassung bestehender Lieferantenrahmenverträge Gas? Hier finden Sie unsere Hilfestellung!

Kooperationsvereinbarung Gas

Die BDEW/VKU/GEODE-Verhandlungsdelegation hat ein Musterschreiben entworfen, welches Gasverteilernetzbetreiber für eine Anpassung bestehender Lieferantenrahmenverträge Gas zum 1. Oktober 2022 verwenden können.

Hintergrund

Am 31. März 2022 wurden Änderungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) verabschiedet und veröffentlicht. Diese treten am 1. Oktober 2022 in Kraft und umfassen u.a. die Anlage 3 der KoV (Lieferantenrahmenvertrag Gas).

Ausweislich des § 2 Ziffer 1 KoV sind die KoV-Vertragspartner verpflichtet die im Rahmen der KoV standardisierten Bedingungen für den Netzzugang einheitlich anzuwenden. Demnach sind auch Gasverteilernetzbetreiber verpflichtet, ab dem 1. Oktober 2022 die am 31. März 2022 verabschiedete Fassung des Lieferantenrahmenvertrags Gas zu verwenden. Dies umfasst auch die Pflicht, bestehende Vertragsverhältnisse gegenüber den Transportkunden entsprechend anzupassen, unter Verwendung des in § 18 Ziffer 4 des Lieferantenrahmenvertrags beschriebenen Verfahrens.

Weitere Informationen zur Kooperationsvereinbarung Gas XIII finden Sie zudem hier.