Anpassung des Regulierungsrahmens in 2015

Das BMWi-Eckpunktepapier übernimmt in Bezug auf die grundsätzliche Anpassung des Regulierungsrahmens die Empfehlungen der Bundesnetzagentur aus dem Evaluierungsbericht. Sowohl das Modell 1 (Anpassung Erweiterungsfaktor) als auch Modell 2 (Gewährung von Investitionsmaßnahmen für von der Energiewende besonders betroffene VNB) präsentiert das BMWi als eine Verbesserung der Investitionsbedingungen für die Verteilnetzbetreiber. Es folgen ein nicht weiter konkretisierter Prüfauftrag, ob Investitionen in innovative und intelligente Netze in der Anreizregulierung abgebildet werden können und danach ein aus dem Evaluierungsbericht übernommener Vorschlag zum Investitionsmonitoring.
Die Vorschläge zur "Stärkung der Effizienzanreize" gehen über die Empfehlungen des Evaluierungsberichts hinaus und würden eine deutliche Verschärfung des Effizienzvergleichs bedeuten. Der Vorschlag zu einem möglichen Effizienzbonus ist widersprüchlich und in der Praxis nicht sinnvoll, auch würde dieser Ansatz in Verbindung mit den darauf folgenden Vorschlägen, die eine Effizienz von über 100 % nahezu unmöglich machen, ins Leere laufen. Anschließend wird zur besseren Berücksichtigung der Heterogenität der Netzbetreiber eine Abschaffung der Pflichtparameter vorgeschlagen und deren zukünftige Ermittlung vollständig in die Hand der Bundesnetzagentur gelegt. Der Effizienzvergleich soll durch die Abschaffung der "best-of-four"-Abrechnung und Einführung eines Durchschnittseffizienzwerts an deren Stelle deutlich verschärft werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Abstände zwischen den Ergebnissen einzelner Effizienzanalysemethoden besonders kritisch zu bewerten. Der anschließende Vorschlag, für den Effizienzvergleich konstante Skalenerträge anzunehmen, würde einseitig die kleineren Netzbetreiber benachteiligen, hätte aber durch das Zusammenspiel im Benchmarking auch Auswirkungen auf die größeren Netzbetreiber.
Als zentrale Verschlechterung für viele Verteilnetzbetreiber wird eine Absenkung der Schwellenwerte für die Teilnahme am vereinfachten Verfahren vorgeschlagen. Die Grenze soll halbiert werden und in Zukunft bei 15.000 Kunden im Strom und 7.500 Kunden im Gas liegen. Dieses hätte weitreichende Konsequenzen für das Effizienzvergleichsverfahren und würde die Heterogenität der Netzbetreiber im Regelverfahren deutlich erhöhen, auch dessen zukünftige Handhabbarkeit bei voraussichtlich etwa der doppelten Anzahl an Teilnehmern erscheint sehr fraglich.
Insgesamt erscheint das Eckpunktepapier wenig durchdacht, die Begründungen für die Vorschläge sind nicht überzeugend und vielfach widersprüchlich. Besorgniserregend ist, dass das BMWi das Regulierungsregime drastisch verschärfen möchte und das Eckpunktepapier somit weit über die Vorschläge der BNetzA hinausgeht. Die aus dem Evaluierungsbericht entnommenen Vorschläge in Bezug auf die Investitionsbedingungen sind nicht ausreichend. Eine detaillierte Darstellung und die Bewertung des VKU kann der Synopse in der Anlage entnommen werden.
Der VKU setzt sich weiterhin für eine sachgerechte Novelle der Anreizregulierung ein. Mit dem Modell einer Investitionskostendifferenz (IKD) haben die Landesregulierer bereits ein geeignetes Modell entwickelt, um den Zeitverzug als die entscheidende Schwachstelle der Anreizregulierung zu korrigieren.
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