Altmaier legt Arbeitsplan zur Stärkung des Windenergieausbaus vor

Am 7. Oktober hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier einen Arbeitsplan zur Stärkung des Ausbaus der Windenergie vorgelegt. Darin werden insgesamt 18 Aufgaben stichpunktartig aufgelistet, die das Ministerium zur Schaffung von mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit für erforderlich hält. Vieles von dem, was der VKU beim Windgipfel am 5. September gefordert hat, findet sich im Arbeitsplan wieder.

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Am 7. Oktober hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier einen Arbeitsplan zur Stärkung des Ausbaus der Windenergie vorgelegt. Darin werden insgesamt 18 Aufgaben stichpunktartig aufgelistet, die das Ministerium zur Schaffung von mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit für erforderlich hält.

Vieles von dem, was der VKU beim Windgipfel am 5. September gefordert hat, findet sich im Arbeitsplan wieder, zum Beispiel die Berücksichtigung des Klimaschutzes im Bundesnaturschutzgesetz und die Vereinheitlichung von Artenschutzstandards. Auch will Altmaier den Anlagenschutzbereich um Funknavigationsanlagen reduzieren und die Störungswirkung von Windenergieanlagen neu bewerten.

Ein weiterer Schwerpunkt ist eine Beschleunigung und Zentralisierung von Genehmigungsverfahren. Werden Windparkgenehmigungen beklagt, soll die aufschiebende Wirkung von Klagen eingeschränkt und der Instanzenzug verkürzt werden.

Ein Wermutstropfen sind die ebenfalls vorgesehenen bundesweiten Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. Dies überrascht jedoch insofern nicht, da schon das Klimakabinett in seinen Eckpunkten vom 20. September einen Mindestabstand angekündigt hat. Er soll noch in diesem Jahr eingeführt werden.

Die übrigen Maßnahmen sollen größtenteils im Jahr 2020 umgesetzt werden. Hierfür will Altmaier die jeweils zuständigen Bundesressorts in die Pflicht nehmen. Um die Weiterentwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes soll sich zum Beispiel das Bundesumweltministerium kümmern.