Aktuelles zum Breitbandausbau

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Die FDP hat die Bundesregierung zum Breitbandausbau und zu Mobilfunknetzen befragt. Außerdem startete das bisher größte Projekt des Breitbandförderprogramms des Bundes. Der Projektträger des Förderprogramms veröffentlicht unterdessen ein neues Materialkonzept.

Die FDP fragt die Bundesregierung explizit, ob die Fördermittel im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes ausschließlich für den Glasfaserausbau verwendet wurden, so wie es der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vorsieht – und falls nicht, wofür die Fördermittel ebenfalls verwendet wurden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass das bisherige Förderprogramm in „weißen Flecken“ (Versorgung mit weniger als 30 Mbit/S) mit dem Relaunch des Förderprogramms auf Gigabitförderung ausgerichtet wurde. Somit würden – dem Koalitionsvertrag entsprechend – mit dem neuen Förderprogramm nach dem Relaunch nur Glasfaser-Projekte gefördert.
Allerdings: Zwar wird nur der Glasfaserausbau gefördert, als künftig gigabitfähig bewertet die Bundesregierung auch Docsis 3.1. Mitte 2018 waren 63,9 Prozent der Haushalte über hochleistungsfähige T-Kabelnetze ans Internet angebunden. Diese Netze werden durch die Umstellung auf den Standard Docsis 3.1 zukünftig gigabitfähig sein. Dagegen konnten Mitte 2019 nur 8,5 Prozent der Haushalte einen Glasfaseranschluss buchen. Immerhin wurden innerhalb eines Jahres 483.900 Haushalte mit Glasfaserkabeln angeschlossen. Davon waren 52.800 in ländlichen Räumen.
Schließlich verweist die Bundesregierung darauf, dass sie derzeit damit beschäftigt ist, die Vorgaben des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation bis Ende 2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierfür soll im Rahmen einer TKG-Novelle das Telekommunikationsgesetz (TKG) angepasst werden. Dabei sollen der rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet, der Universaldienst, die Förderung, das bisherige Instrumentarium des TKG und die Zugangs- und Entgeltregulierung (wozu ein diskriminierungsfreier Zugang zu Glasfasernetzen gehört) ganzheitlich verbunden werden. Auf Fragen zu Details dieser Umsetzung wird nicht eingegangen.

Auf Anfrage zu den Ausbauauflagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den flächendeckenden und hochleistungsfähigen Mobilfunkausbau merkt die Bundesregierung an, dass bei den Frequenzvergaben 2015 und 2019 die rechtlich maximal möglichen Versorgungspflichten auferlegt wurden. Eine vorzeitige Verlängerung der Lizenzen für das bisherige 4G-Frequenzspektrum lehnt die Bundesregierung grundsätzlich nicht ab und prüft alle Maßnahmen für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung. Derzeit arbeitet sie an einer Gesamtstrategie für den Mobilfunkausbau, was auch eine staatliche Infrastrukturgesellschaft beinhalten könnte. An dieser sollen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), weitere Bundesministerien (BMF, BMI, BMBF, BMEL, BMU, BMG) sowie die BNetzA mitarbeiten.
Auch zur Rolle der Kommunen äußert sich die Bundesregierung. Sie sollen nach Auffassung der Bundesregierung zum Mobilfunkausbau nur bei Wahl, Festlegung und Genehmigung eines Infrastrukturmobilfunkstandortes beitragen.

Bislang größtes Förderprojekt gestartet
Am 25. April 2019 startete das bislang größte Projekt des Breitbandförderprogrammes des Bundes. Im Landkreis Nordwestmecklenburg wird flächendeckend Glasfaser verlegt. Das entspricht 6.000 Kilometer Glasfaserleitungen und ein Investitionsvolumen von 180 Millionen Euro, von denen der Bund 113 Millionen übernimmt. Dies entspricht 36.000 Haushalten, 4.800 Unternehmen und 62 Schulen. Insgesamt stellt der Bund über vier Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung.

Neues Materialkonzept veröffentlicht
Die atene KOM hat als Projektträger für das Breitbandförderprogramm des Bundes darüber informiert, dass am 2. April 2019 das Materialkonzept in der Version 4.1 in Kraft getreten ist. Es ist auf den Seiten der atene KOM abrufbar.

Die Neuerungen des Materialkonzepts beziehen sich im Wesentlichen auf die Dimensionierung der Rohre: Bei Haushalts- und Gewerbeanschlüssen sind Rohrverbände der Mindestgröße 12 x 10/6 zu verwenden. Außerdem wurde eine Definition ausreichender Reservekapazitäten bei Erstellung längerer Strecken wie beispielsweise des Einzelanschlusses von Schulen oder Krankenhäusern aufgenommen: Ist die Trassenlänge größer als 1 km, so sind hierfür zwei Rohrverbände mit der Mindestgröße 12 x 10/6 über die gesamte Grabenlänge einzubringen.

Die neue Version des Materialkonzepts wird Teil der künftig auszustellenden Zuwendungsbescheide sein, kann aber auch von Landkreisen und Kommunen, die bereits über einen Zuwendungsbescheid verfügen, angewandt werden.