4. Workshop zum Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur zur Anreizregulierung

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Die Bundesnetzagentur wird bis 31.12.2014 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Evaluierungsbericht der Anreizregulierung vorlegen. Der Evaluierungsbericht soll im Jahr 2015 den Startpunkt für die Anpassung des Regulierungsrahmens bilden. Am 23.10.2014 wurden in einem öffentlichen Workshop die vorläufige Struktur und die voraussichtlichen Inhalte des Evaluierungsberichts vorgestellt. Der VKU hat am 17.11.2014 in seiner Stellungnahme an die Bundesnetzagentur die vorgestellten Inhalte kritisch kommentiert (s. Anlage).

Die Bestandsaufnahme der bisherigen Erfahrungen und die Auswertung der in der Stichprobe enthaltenen Unternehmensdaten bilden einen wesentlichen Schwerpunkt des Berichts des Regulierers. Den zweiten Schwerpunkt des Evaluierungsberichts bilden Anpassungs- und Verbesserungsvorschläge für die Regulierung. Im ersten Schritt werden Anpassungsvorschläge unabhängig vom zukünftigen Regulierungsmodell unterbreitet, danach in einem zweiten Schritt vier Modelle für eine Anpassung der Regulierung vorgestellt. Damit sollte ausdrücklich die Meinung der BNetzA für die weitere (politische) Diskussion formuliert werden.

Der VKU hat differenziertere Darstellungen von Sachverhalten gefordert, bspw. in Bezug auf die Kennzahlen zum Investitionsverhalten oder zum Abgleich der Kosten und Erlöse. Wichtig für den VKU sind eindeutige faktengestützte Belege für die aufgestellten Thesen. Ebenfalls fehlt bislang eine faktengestützte Argumentation für die formulierten Anpassungsvorschläge im geltenden Rahmen. Zum Themengebiet "Verfahrensfragen" hat der VKU eine Würdigung der VKU-Vorschläge vom 25.05.2014 gefordert, da bislang jegliche Reaktion seitens der BNetzA dazu ausgeblieben ist.

In Bezug auf die Anpassungsvorschläge im geltenden Rahmen hat der VKU insbesondere die vorgeschlagene Änderung der Annahme der Skalenerträge sowie die Abschaffung der Bestabrechnung "Best-of-four" scharf kritisiert. Ebenfalls abgelehnt werden nach wie vor Forderungen nach Veröffentlichung von weiteren Daten der Netzbetreiber.

Die BNetzA wird im Evaluierungsbericht vier Modelle für die politische Diskussion vorstellen:


•    Modell "ARegV-Reform"
•    Modell "(Vollständiger) Kapitalkostenabgleich"
•    Modell "Gesamtkostenabgleich mit Bonus"
•    Modell "Differenzierte Regulierung"

Nach Ansicht des VKU ist keines der vier vorgeschlagenen Modelle dazu geeignet, das grundsätzliche Problem der Investitionen bei den Verteilnetzbetreibern sachgerecht zu lösen, und keines wird den Herausforderungen der Zukunft und den Aufgaben der Energiewende gerecht. Im Modell 1 würden sich die Regulierungsbedingungen faktisch nicht ändern: es soll lediglich eine Anpassung des Erweiterungsfaktors erfolgen, verbunden mit einem sog. "Efficiency-Carry-Over" Mechanismus, der den Netzbetreibern erlauben würde, ihre Effizienzgewinne in die nächste Regulierungsperiode zu übertragen. Nach bisherigen Erkenntnissen läuft dieser Anreiz aber ins Leere. Obwohl das Modell 2 den Zeitverzug lösen würde, entstehen zahlreiche unerwünschte Wirkungen. Die Modelle 3 und 4 werden vom VKU grundsätzlich abgelehnt, da diese vor allem den regulatorischen Aufwand erhöhen und an der praktischen Umsetzung scheitern. Auch wird im Modell 4 das bestehende Regulierungssystem komplett beibehalten, nur ergänzt um ein aufwändiges administratives Prüfverfahren für Investitionsmaßnahmen (§ 23 ARegV).

Der VKU plädiert nach wie vor für das von den Ländern vorgestellte Modell "Investitionskostendifferenz" entsprechend der VKU-Position vom 26.05.2014. Das IKD-Modell ermöglicht den Netzbetreibern ihren Bestand zu optimieren, und würde den Anreiz zu kapitalintensiven Lösungen schmälern. Zudem lassen sich im IKD zwischen den Basisjahren die Steigerungen der operativen Kosten zumindest auffangen.

Bereits zuvor hat der VKU ein Positionspapier zum Evaluierungsprozess, zwei Stellungnahmen zum Themenbereich "Effizienz" (aus dem BMT-Projekt) und Hintergrundpapiere zu den Themen "Kosten und Erlöse" sowie "Investitionsverhalten" an die BNetzA übermittelt. Eine Auseinandersetzung mit den Inhalten bzw. eine Reaktion der BNetzA erfolgte bislang jedoch nicht, gleichwohl wird von Vertretern der Behörde in Gesprächen stets betont, dass man offen für die Hinweise der Branche sei und diese gern im Bericht angemessen berücksichtigen würde

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