Umfassende Reform der Energiesteuerrichtlinie geplant!
EU-Kommission beginnt Konsultation

Die EU-Kommission hat kürzlich im Rahmen ihres Green Deal-Fahrplans eine Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie 2003/96 EU zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) eingeleitet. Der Entwurf eines Richtlinientextes liegt noch nicht vor, die Absicht der EU-Kommission ist allerdings deutlich, die Besteuerung von Strom und Energieerzeugnissen in der EU umfassend zu überarbeiten.

31.08.20

Die Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie, die in Deutschland durch das Energie- und Stromsteuergesetz umgesetzt werden, sind bereits seit 2003 ohne wesentliche Änderungen in Kraft. Da Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts in der EU dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegen, ist eine Änderung der Energiesteuerrichtlinie mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der letzte Vorstoß der EU-Kommission zur Anpassung der Energiesteuerrichtlinie und Einführung einer CO2-Komponente in 2012/2013 scheitere u.a. am Widerstand Deutschlands.

Nunmehr beabsichtigt die EU-Kommission, wie bereits in der „Green Deal“-Strategie angekündigt, die Energiesteuerrichtlinie zu überarbeiten. Zu diesem Zweck hatte die EU-Kommission bereits im Herbst 2019 eine Konsultation eingeleitet und abgefragt, wie die bisherigen Erfahrungen mit der Richtlinie 2003/96 EU sind. Dabei gelangte sie zu folgenden Ergebnissen:

  • Die hohe Anzahl an Ausnahmen und Ermäßigungen begünstigen im Ergebnis den Einsatz fossiler Kraftstoffe.
  • Die Richtlinie fördert nicht in ausreichendem Maße die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz oder alternative Kraftstoffe.
  • Die Richtlinie trägt nicht mehr dazu bei, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse plant die EU-Kommission daher, die Energiesteuerrichtlinie gründlich zu überarbeiten und im Hinblick auf die Klimaziele in der EU den Anteil fossiler Kraftstoffe zu reduzieren. Zu diesem Zweck können Mitgliedstaaten, Unternehmen und Einzelpersonen an der Konsultation teilnehmen. Die Konsultation erschöpft sich in der Beantwortung eines Fragebogens. Die Konsultation endet am 14.10.2020. Der Entwurf eines Richtlinientextes liegt noch nicht vor.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Energiesteuerrichtlinie überarbeitet wird. Zwar hat die EU-Kommission im Konsultationstext angedeutet, in welche Richtung sie bei der Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie tendieren wird; es ist zu erwarten, dass diverse Steuerbegünstigungen für fossile Kraft- und Heizstoffe gestrichen und die Verwendung nachhaltiger Kraft- und Heizstoffen hingegen begünstigt werden sollen. Es kommt aber wegen des Einstimmigkeitsprinzips maßgeblich darauf an, ob die Mitgliedstaaten diese Änderungen mittragen werden. Die Einführung einer CO2-Komponente erscheint allerdings aufgrund der Erfahrungen aus 2002/2013 eher unwahrscheinlich.