Auftaktveranstaltung zur Wasserrahmenrichtlinie im EU-Parlament


06.03.2018 Wie ist es um Europas Gewässer bestellt? Welche Entwicklungen sollten bei der anstehenden Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt werden? Diese und andere Fragen wurden bei der Auftaktveranstaltung der dreiteiligen Veranstaltungsreihe von VKU und Deutschem Städte- und Gemeindebund (DStGB) zur europäischen Wasserpolitik am 06.03.2018 im Europäischen Parlament mit politischen Entscheidungsträgern und Vertretern aus der Kommunalwirtschaft und Verbänden diskutiert.

Das Jahr 2018 steht im Zeichen der Überarbeitung der umweltpolitischen EU-Wassergesetzgebung. Ein Eckpfeiler ist die turnusgemäße Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie. Die Überprüfungsphase soll mit der Veröffentlichung der Umsetzungsberichte der Europäischen Kommission zu den Bewirtschaftungsplänen 2016-2021 eingeleitet werden. Laut Fahrplan vom Oktober 2017 soll es schwerpunktmäßig um die Harmonisierung der EU-Wassergesetzgebung, um Anpassungen an den Stand der Technik und um umweltpolitische Herausforderungen und Auswirkungen auf den zukünftigen Investitionsbedarf der Wasser- und Abwasserwirtschaft gehen.

Bettina Doeser, Referatsleiterin in der Generaldirektion Umwelt, gab zunächst einen Überblick über den Stand der Dinge. Während eine Veröffentlichung der Umsetzungsberichte ursprünglich für Anfang 2018 geplant war, sei die EU-Kommission aktuell noch dabei, die Bewirtschaftungspläne zu bewerten. Laut Doeser lägen noch nicht von allen Mitgliedstaaten die Bewirtschaftungspläne vor. Daher sei mit einer Veröffentlichung der Umsetzungsberichte erst in den kommenden Monaten zu rechnen. Begleiten soll die Umsetzungsberichte der EU-Kommission ein Bericht der europäischen Umweltagentur zum Zustand der europäischen Gewässer. Grundsätzlich wies Doeser darauf hin, dass sich bei der Berichterstattung selbst eine positive Entwicklung abzeichne und die bisher eingegangenen Informationen vollständiger seien als bei den vergangenen Umsetzungsberichten. Sobald die Umsetzungsberichte vorgelegt werden, will die EU-Kommission Öffentlichkeit und Interessenvertretern gezielt die Möglichkeit geben, sich über Online-Konsultationen aktiv einzubringen. Ziel ist es, 2019 den Überprüfungsbericht für die Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen. „Es liegt dann an der nächsten EU-Kommission, zu entscheiden, was aus den Ergebnissen gemacht wird“, betonte Doeser mit Blick auf die Europawahl 2019 und die anschließenden Neubildung der EU-Kommission.

Bernd Gawlik, Projektleiter im Bereich Wasser und Meeresressourcen der Gemeinsamen Forschungsstelle, dem wissenschaftlichen Dienst der EU-Kommission, und Till Elgeti für die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), präsentierten anschließend ihre Ideen und Vorstellungen für die Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie. Herr Gawlik stellte das Scoreboard-Projekt für die Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten vor; Herr Elgeti übermittelte Verbesserungsvorschläge für die Wasserrahmenrichtlinie aus Sicht der DWA und plädierte für eine Fortführung der Wasserrahmenrichtlinie nach 2027.

Frank Jörrens vom Wasserverband Eifel-Rur schilderte die Sicht eines Wasserverbandes angereichert mit konkreten Beispielen vor Ort. Audrey Gourraud vom französischen Pendant des VKU (FEDEPL) und Richard Elelman (EURECAT-CTM) hoben die Diskussionen mit Beispielen und Argumenten aus Frankreich und Spanien in den europäischen Kontext. Johannes Imminger vom CEEP, dem Europäischen Verband der öffentlichen Arbeitgeber und Unternehmen, unterstrich beim Programmpunkt „Wasser und Klimaschutz“ die Notwendigkeit einer Balance zwischen Gewässerschutz und verschiedenen Nutzungsweisen in der Zukunft sowie einer besseren Politikkohärenz als bisher, die der Klimawandel erfordere.

Die Europaabgeordneten Kerstin Westphal und Tiemo Wölken wiesen mit Blick auf die Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie auf das Verursacherprinzip hin. Frau Westphal sagte, man müsse die Landwirtschaft als entscheidende Verunreinigungsquelle angehen sowie die europäische Förderpolitik einbeziehen, weil es Geld für diese existentiellen Dienstleistungen brauche. Wölken wies ebenfalls auf das Verursacherprinzip als leitendes Prinzip hin, wenn es um die Verteilung der Kosten bei der Wasseraufbereitung gehe. Mit Bezug auf Wasser und Klimaschutz plädierte er für einen Mehrwert europäischer Lösungen, da der Klimawandel den Wassersektor grenzüberschreitend vor enorme Herausforderungen stelle, allerdings zugleich die regionalen Unterschiede vergrößern könnte, mit der Folge, dass es an einigen Orten in Europa zu viel und an anderen zu wenig Wasser geben werde.

Die zweite Veranstaltung der Reihe ist für das zweite Quartal 2018 zur Revision der Trinkwasserrichtlinie geplant. Separate Einladungen folgen.