Neufassung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie

18.12.2017. Neben der Energieeffizienz-Richtlinie legte der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments am 28.11.2017 in 1. Lesung mit großer Mehrheit seine Position zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie fest. Endgültig wird das Parlamentsplenum am 15.01.2018 darüber entscheiden - bedeutsame Änderungen sind nicht mehr zu erwarten. Auf Seiten der Mitgliedstaaten hat der Energieministerrat auf seiner Sitzung am 18.12.2017 offiziell einen gemeinsamen Standpunkt ("allgemeine Ausrichtung") zur Erneuerbaren-Energie-Richtlinie festgelegt. Im neuen Jahr können die Trilog-Beratungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat beginnen. Mit Blick auf die Positionen im Parlament und den Vorschlägen im Rat wird das Trilog-Verfahren zur Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie die folgenden zentralen Punkte klären müssen: Die Frage nach der Verbindlichkeit und Höhe des Erneuerbare-Energien-Ausbauziels für 2030; die Ausgestaltung von Regulierungsmaßnahmen für Fernwärme- und -kältenetze; die Möglichkeit technologie-spezifischer Förderungen, statt technologie-neutraler; die Öffnung der nationalen Fördersysteme für erneuerbare Energien für andere Mitgliedstaaten und die dazugehörigen Konditionen.

Das EU-Parlament hat sich auf 35 Prozent als EU-Erneuerbare-Energien-Ausbauziel für 2030 verständigt und für nationale Ziele ausgesprochen - der Rat dagegen blieb bei den vorgeschlagenen 27 Prozent der EU-Kommission. Für eine Öffnung der Fördersysteme stehen für 2021 bis 2025 und für 2026 bis 2030 im Energieministerrat 10 und 15 Prozent und im Parlament 8 und 13 Prozent im Raum; wobei sich beide Seiten weitgehend einig sind, dass am Ende die Mitgliedstaaten entscheiden können, ihre Fördersysteme zu öffnen, beispielsweise nur für solche Mitgliedstaaten, mit denen sie direkt im Stromnetz verbunden sind. Bei der Debatte um die Einbeziehung erneuerbarer Energien in Wärme-/Kältenetze haben Parlament und Rat ähnliche Positionen: Der Anteil der erneuerbaren Energien in Wärme- und Kältenetzen soll jährlich um mindestens 1,0 Prozentpunkt gesteigert werden; allerdings unter Einbeziehung von Wärme/Kälte aus Abfall. Desgleichen lässt sich in der Frage des verpflichtenden Drittzugangs zu Wärme- und Kältenetzen erkennen: Ministerrat und Parlament wollen diesen für nicht-effiziente Systeme festschreiben sowie unter generellen Vorbehalt technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit stellen. Ebenso gibt es weitgehend Einigkeit darin, den Mitgliedstaaten freizustellen, Technologie spezifische Fördermaßnahmen aufzusetzen. Insgesamt sind die Aussichten auf einen schnellen Erfolg im Trilog als gut einzuschätzen.