EU-Parlament verabschiedet in 1. Lesung die Novellierung der Energieeffizienz-Richtlinie

14.12.2017. Am 28.11. 2017 hat der federführende Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments in 1. Lesung mit sehr knapper Mehrheit seine Position zur Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie beschlossen. Dabei standen fast 700 Änderungsanträge zur Abstimmung. Im Ergebnis hat sich der ITRE-Ausschuss folgendermaßen positioniert: für ein verbindliches 2030-EU-Energieeffizienzziel in Höhe von 40 Prozent; für eine ergänzende Festschreibung verbindlicher nationaler Ziele bis 2030; für die Einführung einer jährlichen Renovierungsquote in Höhe von 3,0 Prozent für den gesamten Gebäudebestand der "öffentlichen Hand" (alle Ebenen) ab 2021; für Endenergieeinsparungen zwischen 2021 und 2030 von mindestens 1,5 Prozent pro Jahr sowie die Fortschreibung der mindestens 1,5-prozentigen Einsparverpflichtungen für post-2030; Energieeinsparungen sollen kumulativ auf den Energieeinsparungen der vorherigen Perioden aufbauen; für die Verpflichtung, das Absatzvolumen der im Verkehrssektor genutzten Energie in die Bemessungsgrundlage für die jährliche Einsparverpflichtung mit einzubeziehen; bei Energieeffizienzmaßnahmen sollen von Energiearmut betroffenen Haushalte stärker berücksichtigt werden; gegen eine Herausrechnungsmöglichkeit eines selbsterzeugten Eigenverbrauchs erneuerbarer Energien an und in Gebäuden; für eine Einbeziehung von Effizienzmaßnahmen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Mitgliedsstaaten und auf EU-Ebene.

Insgesamt markieren diese Entscheidungen des ITRE-Ausschusses in 1. Lesung für die kommunalen Energieversorgungsunternehmen eine deutliche Verschärfung der Energieeffizienz-Richtlinie. Der VKU vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten weiterhin Flexibilität bei der Umsetzung des EU-Energieeffizienzziels haben sollten. Ihnen sollte nach wie vor offen stehen, ob sie ihre jährliche Einsparverpflichtung mittels Energieeffizienz-Verpflichtungssystemen oder alternativer strategischer Maßnahmen erbringen. Ein verbindliches EU-Ziel sowie nationale Ziele für das Jahr 2030 lehnt der VKU ab, um Doppelregelungen zu vermeiden, denn die EU-Energieeffizienz-Richtlinie schreibt bereits verbindliche Maßnahmen vor, die Deutschland u. a. mit dem auf Nachhaltigkeit ausgerichteten "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz" umsetzt. Ebenso werden aufgrund fehlender Daten Einsparziele für post-2030 abgelehnt. Des Weiteren setzt sich der VKU für die Ausnahme des Verkehrssektors ein, wonach es den Mitgliedsstaaten weiterhin freigestellt bleiben sollte, ob sie nach 2020 für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage der jährlichen Energieeinsparverpflichtung die im Verkehrswesen genutzte Energie mit einbeziehen oder nicht. Darüber hinaus wird gegen die Ausweitung der jährlichen 3-prozentigen Renovierungsverpflichtung auf alle öffentliche Gebäude und gegen die Einbeziehung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Bereich der Energieeffizienz-Richtlinie, z. B. mittels verpflichtender Erfüllungsquoten, argumentiert. In Bezug auf Energiearmut wirbt der VKU schließlich dafür, betroffene Haushaltsgruppen gezielt durch sozialpolitische Maßnahmen zu entlasten, anstatt an die Wirkung von Energieeffizienzmaßnahmen zur Linderung von Energiearmut zu glauben.

Aufgrund der äußerst knappen Abstimmungsmehrheit im ITRE-Ausschuss wird es im EU-Parlament weitere Verhandlungen geben, um am Ende noch gemeinsame Positionen zu finden, die eine breite Mehrheit finden können. Denn über die Revision der Energieeffizienz-Richtlinie wird am 16.01.2018 schließlich im Parlamentsplenum abgestimmt. Danach können die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat beginnen, um endgültig über die Neufassung der Richtlinie zu entscheiden. Bereits am 27.06.2017 hatten sich die Energieminister der Mitgliedstaaten auf eine Verhandlungsposition verständigt.