Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie
02.02.2018. Am 01.02.2018 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie veröffentlicht. Der VKU hatte bereits vorab über die erwarteten Schwerpunkte berichtet. Bis Anfang April 2018 besteht die Möglichkeit, der EU-Kommission online Feedback zu geben. Konkret schlägt die EU-Kommission folgende für die kommunale Wasserwirtschaft besonders relevanten Änderungen vor:
Ein verpflichtender risikobasierter Ansatz für alle Wasserversorger und für die gesamte Versorgungskette soll eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollen Wasserkörper, die für die Entnahme von Trinkwasser genutzt werden, und Hausinstallationen einer Risikobewertung unterziehen. Die Wasserversorger sollen eine Risikobewertung der Wasserversorgung durchführen.
Die verpflichtende Anwendung für alle Wasserversorger und für die gesamte Versorgungskette wäre ein Novum. Wer die Risikobewertung der Wasserkörper und der Hausinstallationen durchführen soll, bleibt laut Vorschlag der EU-Kommission den Mitgliedstaaten überlassen. Absehbar würde daraus aber ein Mehraufwand für die Wasserversorger entstehen. Unklar ist auch, in welchem Maße die Risikobewertung in der Praxis tatsächlich zu einer Lastenteilung auf alle relevanten Akteure führen würde.
Die EU-Kommission schlägt die Einführung neuer Parameter und die Anpassung von Grenzwerten vor. Die „3x3 Jahresregel“ im Fall von Abweichungen soll entfallen, sodass künftig unverzüglich Maßnahmen zur Einhaltung der Parameterwerte ergriffen werden müssten. Der risikobasierte Ansatz soll Wasserversorgern hingegen mehr Handlungsspielraum bei den Parametern oder Probehäufigkeiten erlauben.
Die EU-Kommission will außerdem umfangreiche neue Informationspflichten einführen. Informationen zu den Indikatorparametern sollen online abrufbar werden. Sehr große Versorgungsunternehmen sollen zusätzlich wirtschaftliche Informationen online zugänglich machen. Mindestens einmal jährlich sollen Verbraucher zudem direkt, beispielsweise auf ihrer Rechnung oder über Smart Apps, Informationen erhalten über ihren Wassergebrauch, über Kosten- und Entgeltstrukturen inklusive variabler und fixer Kostenanteile sowie zum Preis pro Kubikmeter und pro Liter. Diese weitreichenden Informationspflichten zu wirtschaftlichen Aspekten sind für das erklärte Ziel der Trinkwasserrichtlinie, die Qualität zu sichern, nicht direkt erforderlich und zielen vermutlich auf eine höhere Transparenz der Wasserwirtschaft in Europa ab.
Als Reaktion auf die Bürgerinitiative „Right2Water“ will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern und die Nutzung zu fördern, indem beispielsweise frei zugängliche Wasserzapfstellen in Städten bereitgestellt werden. Die im Laufe der Überprüfungsphase diskutierten extremen Optionen, dass alle Bewohner der EU angeschlossen werden sollen, wurden von der EU-Kommission allerdings nicht aufgegriffen.
Die Passagen über die Qualitätssicherung in Bezug auf Aufbereitung, Anlagen und Materialien aus der Trinkwasserrichtlinie von 1998 wurden gestrichen und sollen stattdessen Eingang in den neuen Artikel zur Risikobewertung von Hausinstallationen und in die EU-Bauprodukte-Verordnung finden.
Der VKU wird sich aktiv in die weiteren politischen Diskussionen einbringen. Die Pressemitteilung des VKU zur Veröffentlichung des Richtlinienvorschlags können Sie <link presse pressemitteilungen vku-begruesst-die-ueberarbeitung-der-20-jahre-alten-eu-trinkwasserrichtlinie>hier abrufen.