Freier Fluss nicht personenbezogener Daten

 

09.02.2018. Die EU-Kommission hat im September 2017 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten im EU-Binnenmarkt sicherstellen soll und Regelungen zu Datenlokalisierungsauflagen enthält. Nachdem der Ministerrat im Dezember 2017 sein Verhandlungsmandat veröffentlicht hat, worüber der VKU bereits berichtete, hat nun das Europäische Parlament die Arbeit an seiner Position aufgenommen. 

Besonders relevant für die Kommunalwirtschaft ist, dass die EU-Kommission Lokalisierungsverpflichtungen verbieten will. Das würde bedeuten, dass die Mitgliedstaaten niemanden mehr verpflichten könnten, Daten innerhalb des Landes zu speichern oder zu verarbeiten. Nur noch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit soll eine Lokalisierungspflicht aus Sicht der EU-Kommission gerechtfertigt sein können. Das könnte bedeuten, dass lokale Rechenzentren oder Cloud-Dienste, die von kommunalen Unternehmen angeboten werden, EU-weit mit Anbietern in den Wettbewerb treten würden und kommunale Stellen nicht örtlich beschränkt ausschreiben dürften.  

Während die Position des Rates grundsätzlich eine Ausnahme kommunaler Rechenzentren aus dem Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ermöglichen würde, herrschte im Europäischen Parlament bei der Aussprache überwiegend die Meinung, dass keine unverhältnismäßigen Ausnahmen gewährt werden sollen. Positiv aus Sicht des VKU ist, dass sowohl Ministerrat als auch Europäisches Parlament klarere Regelungen bezüglich des Umgangs mit gemischten Daten als im Vorschlag der EU-Kommission fordern.  

Bereits vor der Positionierung des Ministerrates hat der VKU die zuständigen Bundesministerien in einem Brief darauf hingewiesen, dass der Aufbau wünschenswerter lokaler (kommunaler) Infrastruktur damit erschwert würde und dass zu prüfen wäre, inwiefern kommunale Rechenzentren aufgrund des Bezugs zur öffentlichen Sicherheit möglicherweise aus dem Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ausgenommen werden sollten. Mit diesen Punkten ist der VKU nun auch an Abgeordnete im zuständigen Binnenmarkt-Ausschuss des Europäischen Parlaments herangetreten. Außerdem müsse klargestellt werden, wie – vor dem Hintergrund der ab Mai 2018 wirksamen Datenschutzgrundverordnung – mit gemischten Datensätzen umzugehen ist. Der VKU wird den Entscheidungsprozess des Europäischen Parlaments und die anschließenden Verhandlungen mit dem Ministerrat und der EU-Kommission weiterhin aktiv begleiten.