Geöffnete Förderprogramme – Anforderungen an Haftpflichtversicherung

Mit der Ausweitung der Beraterzulassung zum 01.12.2017 sind auch Mitarbeiter kommunaler Energieversorgungsunternehmen bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Förderprogramme "Energieberatung Mittelstand" sowie "Energieberatung Wohngebäude" als Energieberater zugelassen.
Neben der geforderten fachlichen Qualifikation, müssen sich die Energieberater durch eine Selbsterklärung gegenüber dem Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem jeweiligen Kunden verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt.
Während für die o. g. Selbsterklärung ein Vordruck auf der BAFA-Homepage hinterlegt ist, lagen keine weiteren Informationen zum Anforderungsprofil an die ebenfalls erforderliche Haftpflichtversicherung vor. Die Folge war, dass beim VKU zahlreiche Rückfragen von Mitgliedsunternehmen eingegangen sind.
Zur Klärung dieser Fragestellungen hatte sich der VKU an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit folgendem Ergebnis gewandt:
- Eine bestehende Unternehmenshaftpflicht ist ausreichend, sofern sie Schäden (Vermögensschäden sowie auch Personen und Sachschäden) abdeckt, die einem Kunden im Zusammenhang mit der Durchführen einer Energieberatung nach einer Förderrichtlinie des BMWi entstehen.
- Der Energieberater, der zugelassen werden will, muss daher nicht selbst Versicherungsnehmer sein, wenn das Unternehmen, für das er tätig wird, über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die seine Tätigkeit als Energieberater im Zusammenhang mit der Durchführung einer Energieberatung nach der Förderrichtlinie des BMWi einschließt.
- Die Haftpflichtversicherung hat sich auf sämtliche Phasen einer richtlinienkonformen Energieberatung zu erstrecken, von der Auftragsübernahme bis zu deren Abschluss.
- Es gibt keine Vorgaben für die Mindestdeckungshöhe, da der Richtliniengeber keine Vorgaben über die Deckungshöhe der Haftpflichtversicherung macht.
Auf Vorschlag des VKU hat die BAFA die FAQs zu den Förderprogrammen "Energieberatung Mittelstand" sowie "Energieberatung Wohngebäude" bereits um diese Fragestellungen erweitert.