Erste Ausschreibungsrunde nach KVBG Vier Gigawatt Erzeugungskapazität zur Stilllegung ausgeschrieben

Am 14. August 2020 ist das KVBG offiziell in Kraft getreten. Entscheidendes Instrument für den Ausstieg aus der Kohleverstromung sind Ausschreibungen für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken. Das Gesetz sieht dafür bis 2027 insgesamt 8 Ausschreibungsrunden für Steinkohlekapazitäten und ihnen im Verfahren gleichgestellte Braunkohle-Kleinanlagen (weniger als 150 MW) vor. Die dabei zulässigen Höchstpreise werden kontinuierlich abgesenkt.
Gebotstermin der ersten Ausschreibungsrunde, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes am 4. August 2020 bekannt gemacht wurde, war der 1. September 2020. Bis zu diesem Stichtag konnten erstmalig Gebote bis zu einem Höchstpreis von 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung abgegeben werden. Ausgeschrieben war ein Volumen von 4 GW.
Die Bundesnetzagentur ist mit der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens beauftragt und führt aktuell das Zuschlagsverfahren durch. Die Zuschläge sollen bis spätestens 3 Monate nach dem Gebotstermin – also bis zum 1. Dezember 2020 – erteilt werden. Bereits einen Monat nach dieser Zuschlagserteilung gilt für die bezuschlagten Anlagen ein Vermarktungsverbot. Ab Juli 2021 unterliegen sie dann einem endgültigen Kohleverfeuerungsverbot.
Auf der Internetseite www.bnetza.de/kohleausstieg informiert die BNetzA über das Verfahren. Die Website wird fortlaufend aktualisiert. Die Details zum ersten Ausschreibungstermin, u. a. die benötigten Formulare sowie Checklisten, sind von dort aus erreichbar oder direkt unter http://www.bundesnetzagentur.de/kohleausschreibung20-1 abrufbar.