VKU bemängelt Aushöhlung von Investitions- und Planungssicherheit
Zentrale Regelungen der AVBFernwärmeV sollen grundlegend angepasst werden 06.10.22

©

onypix/stock.adobe.com

Der Entwurf der Änderungsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25.07.22 beinhaltet eine allgemeine Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

Die AVBFernwärmeV regelt die Versorgungsbedingungen, die in aller Regel Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen dem Fernwärmeversorgungsunternehmen und dem Kunden werden. Die Regelungen betreffen das gesamte Vertragsverhältnis von Abschluss, Einrichtung bis Beendigung und haben damit einen bedeutsamen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der kommunalen Fernwärmeversorger. 

Laut Ministerium soll die AVBFernwärmeV angepasst werden, um Weiterentwicklungen in der Fernwärmeversorgung seit 1980 abzubilden. Der Entwurf enthält insbesondere Bestimmungen, die zu einer Steigerung der Transparenz sowie einer Stärkung des Verbraucherschutzes beitragen sollen. Zudem habe die fortschreitende Digitalisierung zu einer veränderten Art der Information und Kommunikation zwischen den Vertragsparteien geführt.

Aus Sicht des VKU ist höchstbedauerlich, dass die vorgeschlagenen Anpassungen der Versorgungsbedingungen weitgehend zu Lasten der Fernwärmeversorgungsunternehmen erfolgen. Die im politischen Raum parteiübergreifend anerkannte und durch die einschlägigen Studien bestätigte Zielsetzung, durch den Um- und Ausbau von Wärmenetzen die Emissionslast im Wärmesektor zu reduzieren, wird dadurch unterlaufen. Bei allen wettbewerblichen und verbraucherschutzrechtlichen Maßnahmen in Bezug auf die Fernwärmeversorgung muss dieser energie- und klimapolitische Hintergrund berücksichtigt werden.

Die in vielen Regelungsvorschlägen verfolgte Zielsetzung, die Versorgungsbedingungen in der Fernwärme den Bedingungen im Strom- und Gasbereich anzugleichen, sieht der VKU aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen der Fernwärme- und Strom-/Gasversorgung kritisch. Beispielsweise gefährden reduzierte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen die Preisgünstigkeit und Preisstabilität in der Fernwärme. Auch weist der VKU darauf hin, dass kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden müssen. Zudem sollte die Änderung von Preisänderungsklauseln durch öffentliche Bekanntgabe generell möglich sein. Weitere Kritikpunkte werden in der Stellungnahme des VKU dargestellt und begründet.

Wie beschrieben wirken sich die geplanten Anpassungen negativ auf die Investitions- und Planungssicherheit der Fernwärmeversorger aus. Dies ist gerade angesichts der kapitalintensiven Transformation der kommunalen Wärmenetze höchst bedenklich. Es ist daher zu hoffen, dass die Landesministerien ihren Einfluss über den Bundesrat bei dieser zustimmungsbedürftigen Verordnung geltend machen und auf eine angemessene Abwägung zwischen den Belangen der kommunalen Fernwärmeversorger und dem Verbraucherschutz dringen. Der VKU wird das Verfahren weiterhin eng begleiten und für die Berücksichtigung seiner Vorschläge eintreten.