2. Förderperiode der „Pilotprogramme Einsparzähler“ mit Neuerungen gestartet - Auch kommunale Unternehmen können vom Förderprogramm profitieren!
Nach einer erfolgreichen Startphase geht das BMWi-Förderprogramm „Pilotprogramme Einsparzähler“ mit zahlreichen Neuerungen in die 2. Runde. Neu ist, dass nun auch die Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Einsparung von Öl, Biomasse oder Primärenergie gefördert wird. Die maximale Projektfördersumme wurde auf 2 Mio. EUR verdoppelt.
Was wird gefördert? Wer ist antragsberechtigt?
Mit dem Programm wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen für Energieeffizienz unter der Nutzung digitaler Plattformen sowie der Erzielung nachweislicher Einsparungen beim Endkunden gefördert. Der Einsparzähler stellt dabei einen Oberbegriff für ein System aus Hard- und Software u. a. zur kontinuierlichen Messung des Energieverbrauchs, der Ermittlung von Einsparungen auf Basis einer Vorher-Nachher-Messung, der Visualisierung der Daten, der Erkennung einzelner Geräte sowie dem Bereitstellen von individualisierten Informationen und Mehrwertdiensten dar. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen. Mit dem Einsparzähler können alle Endkundengruppen zur Einsparung von Strom, Gas, Wärme und/oder Kälte sowie Öl, Biomasse oder Primärenergie adressiert werden. Im Rahmen der 1. Förderrunde wurden insgesamt 90 Projektanträge eingereicht, wovon bereits 50 mit einem Fördervolumen von 44,5 Mio. EUR bewilligt wurden.
Was ist neu?
Mit Start der 2. Förderrunde beträgt die maximale Fördersumme pro Gesamtprojekt bis zu 2 Mio. EUR. Die Mindestfördersumme ist mit 10.000 EUR gleich geblieben. Neu ist, dass die Höhe der Fördersumme ganz maßgeblich auf Basis der verifizierten Energieeinsparungen ermittelt wird und damit erfolgsabhängig ist: Während in der 1. Förderperiode die Förderung jeweils zur Hälfte auf Basis der Projektkosten sowie auf Basis der verifizierten Energieeinsparungen gezahlt wurde, beträgt das Förderverhältnis nun 25 % zu 75 %. Neu ist auch die Zusatzförderung „Stärkung des Marktes für Energieeffizienz“ für innovative Finanzierungs- und Handelssysteme. Grundlage für diese Förderung ist, dass die Erreichung selbst gesteckter Einsparziele per Einsparzähler nachgewiesen wird. Der Fördersatz beträgt 80 % (maximal 200.000 EUR). Die Förderung ist nicht an einen Förderbescheid für Einsparzählerprojekte gekoppelt. Es ist daher ein gesonderter Förderantrag zu stellen.
Bewertung VKU
Nach erster Einschätzung bewertet der VKU die Vorgaben für die 2. Förderrunde positiv. Das Pilotprogramm ist zwar nach wie vor komplex, weist aber mit der Verdopplung der maximalen Fördersumme eine gute Kosten-Nutzen-Relation auf. Zu begrüßen ist ebenfalls, dass kommunale Unternehmen antragsberechtigt sind. Hierfür hat sich der VKU im Vorfeld der 1. Förderrunde stark eingesetzt. Die Ausweitung der Förderung auf Primärenergieeinsparungen stellt nach Einschätzung des VKU eine zielführende Weiterentwicklung des Programms dar und eröffnet neue Fördermöglichkeiten, wie z. B. für das Contracting.
Veranstaltungshinweis
Am 16. Mai 2019 findet im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Informationsveranstaltung zur 2. Förderperiode statt. Anmeldungen sind noch möglich. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter folgendem Link.
Weitere Informationen
Die Förderrichtlinie steht als Download zur Verfügung. Weitere Informationen wie Merkblätter mit detaillierten Informationen zu den Rahmenbedingungen des Förderprogramms finden Sie in Kürze unter diesem Link.
Ihre Ansprechpartner
Für Fragen oder weitere Informationen erreichen Sie Frau Sabine Jaacks, Bereichsleiterin (Fon: 030 58580-180; jaacks@vku.de) bzw. Frau Simone Käske, Fachgebietsleiterin Energieeffizienz (Fon: 030 58580-184; kaeske@vku.de). Gerne können Sie sich auch direkt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle telefonisch unter 06196 908-2095 oder -2045 sowie per E-Mail über das Kontaktformular wenden.