VKU, BREKO und BUGLAS schlagen Gutscheine für Glasfaser-Anschlüsse vor

Um den flächendeckenden Glasfaserausbau bis in die Gebäude zu beschleunigen, schlägt der VKU gemeinsam mit den Glasfaserverbänden BREKO und BUGLAS ein Gutscheinsystem für Gebäudeeigentümer vor. So soll das bestehende das Fördersystem um einen finanziellen und unbürokratischen Anreiz für Gebäudeeigentümer ergänzt werden.
Die Bundesregierung will den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Recht, Regulierung und Förderung müssen darauf hinwirken. Allerdings setzen fast alle bestehenden Förderprogramme bei der Verbesserung des Angebots von Breitbandanschlüssen an – in meist ländlichen Gebieten, wo in nächster Zeit nicht mit einem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu rechnen ist. Auch das kürzlich "gerelaunchte" Breitbandförderprogramm des Bundes bildet zwar das neue Glasfaserziel ab, setzt aber weiter bei der Verbesserung des Angebots an. So verbleiben auch in ansonsten gut und eigenwirtschaftlich ausgebauten Ballungsräumen oft „kleine weiße Flecken“, insbesondere einzelne Quartiere oder Straßenzüge. Ihr Ausbau ist wegen der Siedlungsstruktur wirtschaftlich meist nicht darstellbar. Das Gesamtgebiet gilt als versorgt, obwohl eine tatsächliche Flächendeckung nicht gegeben ist.
Deshalb schlägt der VKU zusammen mit BREKO und BUGLAS vor, Anreize für eine höhere Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen direkt bis ins Gebäude zu schaffen. Die Gutscheine könnten beispielsweise aus einem Teil des Fördertopfs des Bundes für den Breitbandausbau finanziert werden. So würde der eigenwirtschaftliche Glaserfaserausbau im Wettbewerb beschleunigt und der flächendeckende Zugang zu schnellem Internet weiter forciert.
Die konkrete Idee: Direkte Glasfaseranschlüsse erfordern Tiefbaumaßnahmen vom bestehenden Netz in der Straße bis in das Gebäude. Gebäudeeigentümer können den Gutschein für die notwendigen Tiefbaumaßnahmen einfach an das ausbauende Unternehmen weiterreichen. Dabei ist es egal, ob das ein Telekommunikations- oder klassisches Tiefbau-Unternehmen ist. So werden Gebäudeeigentümer motiviert, ihr Gebäude an ein geplantes oder im Bau befindliches Glasfasernetz anzuschließen und sie beziehungsweise ihre Mieter Zugang zu ultraschnellem Internet zu bekommen.
Das Interesse von Gebäudeeigentümern an einem zukunftsfähigen Glasfaseranschluss bestätigt auch eine aktuelle, repräsentative Umfrage des Bitkom. Demnach ließe sich fast die Hälfte (45 Prozent) aller Hauseigentümer einen Glasfaseranschluss bis ins Gebäude legen, wenn die Kosten durch staatliche Förderung – etwa durch die Vergabe von Gutscheinen – vergünstigt würden. Dass eine Vergabe von Gutscheinen rechtlich zulässig ist, bestätigt eine aktuelle Studie der Rechtsanwaltskanzlei Wirtschaftsrecht Recht im Auftrag der Verbände. Das Gutachten kommt zu dem klaren Ergebnis, dass eine Nachfrageförderung durch Gutscheine mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist.