VKU-Infotag „IT-Sicherheit im wasserwirtschaftlichen Betrieb“ am 05.12. in Frankfurt a.M.
Digitale Lösungen nehmen in der Wasserwirtschaft zu. Damit steigen gleichzeitig die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 reagiert auch der Gesetzgeber auf die gestiegenen Anforderungen. Unsere Infotage zeigen Ihnen kompakt die Bedrohungslage sowie Aufgaben und (neue) Pflichten im wasserwirtschaftlichen Betrieb.
Kritische Infrastrukturen stehen aufgrund ihrer Bedeutung im besonderen Fokus von Hackern. Nur der effiziente Schutz von Prozessleit-, Fernwirksystemen und Co. gewährleistet daher auf Dauer eine sichere Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Das IT-Sicherheitsrechtrecht schreibt seit 2015 ein bestimmtes Sicherheitsniveau und Meldepflichten vor. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 plant der Gesetzgeber nochmals neue Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben bislang für größere Betreiber gelten, stehen auch kleine und mittlere kommunale Unternehmen in der Pflicht, ihre Systeme zuverlässig abzusichern und nicht zum Ziel von Hackern zu werden. Der VKU verfolgt die Bedrohungslage für kommunale Unternehmen und steht mit den zuständigen Sicherheitsbehörden im regelmäßigen Austausch. Mit unseren Infotagen geben wir Ihnen einen Überblick über die spezifischen Bedrohungsszenarien und die künftigen gesetzlichen Anforderungen. Sie erfahren von Experten aus der Praxis, mit welchen Maßnahmen Sie auch über Hard- und Software hinaus für IT-Sicherheit in Ihrem Betrieb sorgen können und welche spezifischen IT-Sicherheitsanforderungen sowohl große als auch kleine und mittlere Wasserwerke und Kläranlagen haben.
Anhand eines Worst-Case-Szenarios lernen Sie zudem, was im Notfall zu tun ist, um den Schaden einzudämmen und zum Regelbetrieb zurückzukehren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der VKU Akademie.