5G: BNetzA berät über Marktregeln – kommunale Unternehmen plädieren für Flächendeckung

Die BNetzA hat ihren Entwurf zu den Marktregeln für 5G vorgelegt. Der Beirat aus Bundestagsabgeordneten und Landesministern kritisiert Mängel bei der Flächendeckung. Auch Bürgermeister, Landräte und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen appellieren, den ländlichen Raum in Sachen 5G nicht abzuhängen.
Die Streitpunkte bleiben weiterhin verbindliche Auflagen hinsichtlich Flächendeckung, National Roaming und dem Angebot von Vorleistungen bzw. einer Diensteanbieterverpflichtung.
BNetzA-Präsident Homann betont zunächst einmal, dass die Anfang 2019 vergebenen Frequenzen nicht zur Versorgung der Fläche geeignet seien. Allerdings werden in den nächsten Jahren weitere Frequenzen vergeben, die dazu besser geeignet sind. Zudem unterstreicht Homann, dass man bei den jetzt vorgeschlagenen Versorgungsauflagen an die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen geht: Die Anbieter werden verpflichtet, bis Ende 2022 mindestens 500 Stationen zusätzlich zu den Auflagen für Straßen und Haushalte für 5G aufzubauen, d. h. bei drei Anbietern 1500 Stationen. Außerdem müssen die Anbieter jeweils weitere 500 Masten aufstellen, mit denen sie mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde in ländlichen Regionen die Versorgung verbessern. Autobahnen und Bundesstraßen müssen mit 100 MB/s bis Ende 2022 versorgt werden. Über die Auflage für die Haushalte wird zusätzlich ein großer Teil aller Straßen versorgt. Bezüglich eines National Roaming betont Homann das Kooperationsgebot. Eine Verpflichtung ist aber nicht möglich. Gleiches gilt für die Diensteanbieterverpflichtung. Für eine Verpflichtung müsste eine beträchtliche Marktmacht vorliegen, dies ist aber nicht der Fall.
Abgeordnete von CDU/CSU kritisieren vor allem, dass die BNetzA keine echte Verpflichtung zum 5G-Ausbau plant, denn die angestrebten Verpflichtungen können fast gänzlich mit 4G (LTE) erfüllt werden. Es bleibt vielmehr die Entscheidung der Mobilfunknetzbetreiber, ob und vor allem wo sie 5G ausbauen. Die Schere zwischen Stadt und Land geht so weiter auseinander. Die Abgeordneten sind weiter der Ansicht, dass ein verpflichtendes Infrastruktur-Sharing, lokales bzw. nationales Roaming und eine Diensteanbieterverpflichtung weiter geprüft werden müssen.
Auch aus Sicht der SPD bleibt die BNetzA deutlich hinter den Erwartungen zurück. Neben der notwendigen Rechtssicherheit braucht es unbedingt deutliche und ausreichend Anreize für einen schnellen, leistungsfähigen und flächendeckenden 5G-Ausbau. Die Auflagen müssen zu einer 5G-fähigen Infrastruktur führen, die hinsichtlich Bandbreite und Latenz sowie der sicherzustellenden Netzabdeckung 5G-Anwendungen der Zukunft auch in der Fläche ermöglichen. Für die anstehende Frequenzversteigerung plädiert die SPD für einen Dreiklang aus klaren Versorgungsauflagen, einer fortlaufenden Kontrolle des Ausbaustands und einen Sanktionsmechanismus, wenn Versorgungsauflagen nicht eingehalten werden.
Zuletzt haben rund 20 Bürgermeister, Landräte und Geschäftsführer kommunaler Unternehmen appelliert: „Die anstehende Frequenz-Vergabe für diesen neuen Mobilfunkstandard stellt die Weichen für die nächsten Jahre. Fehler, die jetzt gemacht werden, öffnen die Schere zwischen Stadt und Land weiter. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse rückt in die Ferne.“ Der ländliche Raum darf beim 5G-Ausbau aber nicht abgehängt werden. 5G-Netze stehen im ländlichen Raum schneller zur Verfügung, wenn auch andere Anbieter außer den drei etablierten Mobilfunkfunkbetreibern Zugang (Diensteanbieterverpflichtung und National Roaming) haben.
Nächste Schritte
Derzeit läuft eine Konsultation mit den Marktteilnehmern. Die endgültige Entscheidung soll im November 2018 ergehen. Die Auktion ist im ersten Quartal 2019 in Mainz geplant.
Der VKU lädt gemeinsam mit dem BUGLAS zu einem Workshop zur möglichen Rolle kommunaler Unternehmen in Sachen 5G ein. Am 11. Oktober 2018 von 11:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr beim VKU in Berlin diskutieren wir hierüber mit Vertretern von Politik, Behörden und Ausrüstern. Nähere Informationen folgen in Kürze. Sie können sich bereits jetzt unter events@buglas.de anmelden.