Absenkung der EEG-Umlage: Richtige Maßnahme, die jedoch keine grundlegende Reform ersetzt 15.10.20

Berlin, 15. Oktober 2020. Die Übertragungsnetzbetreiber haben heute ihre Berechnungen der EEG-Umlage bekanntgegeben. Im kommenden Jahr würde sie 9,651 Cent pro Kilowattstunde betragen – und damit 2,895 Cent mehr als im laufenden Jahr. Bezahlen müssen die Stromendkunden diese Steigerung jedoch nicht. Für sie wird die EEG-Umlage im kommenden Jahr 6,5 Cent betragen. So hat es die Regierung im Juni dieses Jahres im Konjunkturpaket beschlossen. 2022 wird die von den Verbrauchern zu tragende EEG-Umlage dann weiter auf 6,0 Cent gesenkt. Finanziert werden soll diese Umschichtung mit den zu erwartenden Einnahmen durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Dazu der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Ingbert Liebing:

„Die Stabilisierung der EEG-Umlage ist ein erster und richtiger Schritt hin zu einem besseren Finanzierungsmechanismus. Unterm Strich droht diese Maßnahme jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein zu werden. Denn es ist bereits absehbar, dass andere Bestandteile des Strompreises wie etwa die Netzentgelte steigen werden, weil die Integration der Erneuerbare-Energieanlagen oder Ladepunkte für Elektromobile umfangreiche Investitionen in die Verteilnetze notwendig machen.

Die Deckelung der EEG-Umlage für Stromkunden wird daher nicht die grundlegende Reform des Abgaben- und Umlagensystems ersetzen können. Um nachhaltig eine ökologische Lenkungswirkung zu erzielen und die Kosten für Endverbraucher zu begrenzen, muss im zukünftigen Abgaben- und Umlagensystem der Faktor der CO2-Intensität eine größere Rolle spielen. Die derzeitigen Mechanismen des Strompreises tun das nicht systematisch und hemmen damit zentrale Bemühungen der Bundesregierung, etwa das Ziel die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr kohlenstoffärmer und verlässlich mit Energie zu versorgen.

Klar ist: Um die Sektorenkopplung anzureizen, muss Strom wettbewerbsfähig zu Öl und Benzin werden. Klar ist aber auch, dass das derzeit nicht der Fall ist: In Deutschland zählen die Strompreise für Endkunden zu den höchsten weltweit.

Daher bedarf es einer zukunftsgerichteten Neuordnung der Strompreisbestandteile, wie sie der VKU in seiner Studie zur CO2-Bepreisung vorgeschlagen hatte."

Hintergrund:

Angesichts des schon kurzfristig zu erwartenden Anstiegs der EEG-Umlage hat die Bundesregierung im Rahmen des Anfang Juni 2020 vereinbarten Konjunkturpaketes eine Begrenzung der EEG-Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 Cent/kWh und im Jahr 2022 auf 6,0 Cent/kWh beschlossen. Dafür wird zusätzlich zu den Mitteln, die bereits aus dem BEHG stammen, erstmals ein weiterer Milliarden-Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur Verfügung gestellt. Den Finanzbedarf für die Absenkung der EEG-Umlage gibt die Bundesregierung derzeit mit 11 Mrd. Euro an.

 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit mehr als 275.000 Beschäftigten wurden 2018 Umsatzerlöse von rund 119 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 12 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen große Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Erdgas 67 Prozent, Trinkwasser 90 Prozent, Wärme 74 Prozent, Abwasser 44 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr kommunale Unternehmen engagieren sich im Breitbandausbau. 190 Unternehmen investieren pro Jahr über 450 Mio. EUR. Sie steigern jährlich ihre Investitionen um rund 30 Prozent. Beim Breitbandausbau setzen 93 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude.