26.04.2018
Die EU-Kommission hat die neuen Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts offiziell bekanntgegeben. Die neuen Vorgaben treten zum 01.01.2018 in Kraft und gelten durch Verweisung in § 106 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen…