02.06.2020
Das Bundeskabinett hat am 27.05.2020 die Maßgaben des Bundesrates zur Überarbeitung der AVV und DepV akzeptiert. Somit wird das EU-Recht für Deponien 1:1 umgesetzt und auch zukünftig für die DK 0 keine erste Abdichtungskomponente gefordert.