Die Leistungsmeldung nach dem Einwegkunststofffondsgesetz für das Jahr 2024 muss spätestens bis zum 15.02.2026 über DIVID eingereicht werden. Die Meldemöglichkeit für Leistungen aus dem Jahr 2025 beginnt am 16.02.2026.
Der Registrierungsprozess im Rahmen von DIVID befindet sich derzeit in der abschließenden Phase. Zahlreiche Anspruchsberechtigte haben ihre Registrierungsbestätigung bereits erhalten und können nun ihre Leistungen für das Jahr 2024 im DIVID-Portal…
Die Registrierungsfrist für 2025 ist abgelaufen. Eine nachträgliche Registrierung ist nur für Unteranspruchsberechtigte möglich, wenn der Masteranspruchsberechtigte fristgerecht registriert wurde und seinen Bescheid erst kurz vor oder nach dem 31.…
Aufgrund technischer Verzögerungen hat das Umweltbundesamt die Möglichkeit zur Registrierung bis zum 31. August 2025 verlängert. Unternehmen haben damit mehr Zeit, sich anzumelden und ihre Daten zu übermitteln. Die Leistungsmeldung kann weiterhin bis…
Das Umweltbundesamt hat aufgrund technischer Verzögerungen die Frist zur Leistungsmeldung erneut bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Auch Registrierungen sind noch bis 31. August 2025 möglich. Auszahlungen erfolgen voraussichtlich 2026.
Die Leistungsmeldung ist ab sofort für alle Anspruchsberechtigten auf der Einwegkunststoffplattform DIVID verfügbar, die einen Registrierungsbescheid erhalten haben, und kann selbstverständlich direkt dort ausgefüllt werden.
Seit dem 01.08.2024 können sich Anspruchsberechtigte im Einwegkunststofffonds-Portal DIVID registrieren. Das Umweltbundesamt hat dafür nun ein Handbuch zur Accounterstellung und Registrierung für Anspruchsberechtigte bereitgestellt, das eine…
Für die grundsätzliche Anspruchsberechtigung ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 4 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) eine von einer zuständigen Landesbehörde ausgestellte Bestätigung der Anspruchsberechtigung unter Angabe der Rechtsgrundlage erforderlich,…
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