Carbon Capture and Storage (CCS)
Um den Klimawandel auf einen Temperaturanstieg von 2 Grad Celsius zu begrenzen, müssen die CO2-Emissionen in den Industriestaaten um 80 bis 95 Prozent sinken. Die Abscheidung und Speicherung von CO2 (englisch: Carbon Capture and Storage, CCS) könnte den Ausstoß von Treibhausgasen durch fossil befeuerte Kraftwerke und Industrieanlagen vermindern. Um einen Rechtsrahmen für die Erprobung- und Demonstration dieser Technologie zu schaffen und die 2008 im Rahmen des europäischen Energie- und Klimapakets verabschiedeten CCS-Richtlinie umzusetzen, beschäftigen sich Bundestag und Bundesrat mit der Verabschiedung eines Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpG).
CCS und die entsprechende Gesetzgebung ist auch für kommunale Unternehmen relevant, da es von der europäischen Kommission als Zukunftsoption für den fossilen Kraftwerkspark betrachtet wird. Bei geplanten Kraftwerken mit einer Leistung von mehr als 300 MWel müssen schon heute konkrete Einsatzmöglichkeiten für CCS am Standort geprüft und gegebenenfalls der für die Nachrüstung notwendige Platz freigehalten werden. Auch im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen der CO2-Speicherung auf die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung muss CCS jedoch kritisch betrachtet werden. Mögliche Leckagen eines Speichers oder einer Bohrung oder die Verdrängung von salzhaltigem Tiefenwasser in grundwasserführende Schichten müssen daher im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft und unbedingt ausgeschlossen werden.
Nach den Beratungen im Bundestag wurde das zustimmungspflichtige Gesetz an den Bundesrat überwiesen. Es lässt sich jedoch bereits jetzt konstatieren, dass im Kontext der Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung und des dafür notwendigen Grundwasser- und Ressourcenschutz wesentliche Punkte der VKU Positionierung im gesetzgebungsverfahren aufgegriffen wurden. Derzeit befindet sich das KSpG im Vermittlungsausschuss, da weiterhin unterschiedliche Auffassungen zwischen Bund und Ländern etwa in Fragen der Länderklausel oder der Haftung bestehen.
Im Mitgliederbereich finden Sie weitergehende Informationen, unter anderem das Mitgliederrundschreiben des VKU zur europäischen CCS-Richtlinie und das Positionspapier zur Umsetzung in deutsches Recht.
Ansprechpartner: Jan Schilling
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