Carbon Capture and Storage (CCS)

Ausschnitt eines rauchenden Schornsteins

15.09.2011.  Um den Klimawandel auf einen Temperaturanstieg von 2 Grad Celsius zu begrenzen, müssen die CO2-Emissionen in den Industriestaaten um 80 bis 95 Prozent sinken. Die Abscheidung und Speicherung von CO2 (englisch: Carbon Capture and Storage, CCS) könnte den Ausstoß von Treibhausgasen durch fossil befeuerte Kraftwerke und Industrieanlagen vermindern. Um einen Rechtsrahmen für die Erprobung- und Demonstration dieser Technologie zu schaffen und die 2008 im Rahmen des europäischen Energie- und Klimapakets verabschiedeten CCS-Richtlinie umzusetzen, beschäftigen sich Bundestag und Bundesrat mit der Verabschiedung eines Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpG).

CCS und die entsprechende Gesetzgebung ist auch für kommunale Unternehmen relevant, da es von der europäischen Kommission als Zukunftsoption für den fossilen Kraftwerkspark betrachtet wird. Bei geplanten Kraftwerken mit einer Leistung von mehr als 300 MWel müssen schon heute konkrete Einsatzmöglichkeiten für CCS am Standort geprüft und gegebenenfalls der für die Nachrüstung notwendige Platz freigehalten werden.. Auch im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen der CO2-Speicherung auf die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung muss CCS jedoch kritisch betrachtet werden. Mögliche Leckagen eines Speichers oder einer Bohrung oder die Verdrängung von salzhaltigem Tiefenwasser in grundwasserführende Schichten müssen daher im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft und unbedingt ausgeschlossen werden.

Nach den Beratungen im Bundestag wurde das zustimmungspflichtige Gesetz an den Bundesrat überwiesen. Es lässt sich jedoch bereits jetzt konstatieren, dass im Kontext der Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung und des dafür notwendigen Grundwasser- und Ressourcenschutz wesentliche Punkte der VKU Positionierung im gesetzgebungsverfahren aufgegriffen wurden. Derzeit befindet sich das KSpG in der Beratung der Ausschüsse des Bundesrates und soll am 23. September 2011 beschlossen werden. Allerdings ist auch eine Überweisung an den Vermittlungsausschuss noch möglich, da in einigen Punkten, wie etwa der Länderklausel oder Haftungsfragen, noch unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bund und einigen Ländern bestehen.

Im Mitgliederbereich finden Sie weitergehende Informationen, unter anderem das Mitgliederrundschreiben des VKU zur europäischen CCS-Richtlinie und das Positionspapier zur Umsetzung in deutsches Recht.

Ansprechpartner: Jan Schilling


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Termine Februar 2012

01.02. VKU-Steuerinfotag
14.02. VKU-Steuerinfotag
15.02. VKU-Infotag Bilanzrecht
15.02. 08:45h VKU-Infotag: Geschäftsführer- und Vorstandsverträge in kommunalen Unternehmen
16.02. Mitgliederversammlung und Parlamentarischer Abend der Landesgruppe Berlin-Brandenburg (Berlin)
22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)
23.02. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
22.02. - 23.02. 4. Kompetenztreffen Elektromobilität mit Fachmesse elektro:mobilia (Nordrhein-Westfalen)