VKU: Chance zur grundlegenden Reform der Abwasserabgabe ergreifen
Die Arbeitsgruppe "Abwasserabgabe" des VKU hat sich zum aktuellen Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur "Weiterentwicklung von Wassernutzungsabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe" positioniert. Das Papier soll als Grundlage für den weiteren Austausch mit Vertretern des UBA und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) dienen. Nach ersten Gesprächen zeichnet sich ab, dass die Reform der Abwasserabgabe zunächst im Fokus der weiteren politischen Überlegungen stehen wird. Mit der nun vorgelegten Positionierung tritt der VKU, aufbauend auf dem VKU-Positionspapier zur Abwasserabgabe aus dem Jahr 2009, für eine umfassende Reform des Abwasserabgabengesetzes ein. Die einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft muss im Sinne des Verursacherprinzips und einer nachhaltigen Gewässerschutzpolitik abgeschafft werden. Hier zeigt der Forschungsbericht einige Anknüpfungspunkte für einen konstruktiven Dialog auf. Andere Forderungen der Gutachter werden dagegen deutlich kritisch eingeschätzt. Der VKU begrüßt ausdrücklich die Pläne des Umweltbundesamtes, die Einbeziehung anderer Verursacherbereiche in eine umfassende Wassernutzungsabgabe zu prüfen. Das Positionspapier nimmt zu den Empfehlungen der Gutachter im Einzelnen Stellung.
  1. Erhöhung der Abgabensätze und Abschaffung der 50-Prozent-Regelung bei der Einhaltung der abwasserrechtlichen Vorgaben Der Vorschlag der Gutachter, die Abgabensätze auf mindestens 55,88 Euro pro Schadeinheit anzuheben, würde sich unmittelbar und spürbar auf die Höhe der Schmutzwasserentgelte und damit auf den Bürger auswirken. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Diskussionen zur Angemessenheit von Entgelten und der Belastung der Haushalte durch die "zweite Miete" wird diese Empfehlung durch den VKU klar abgelehnt. Die Gutachter plädieren auch für die Abschaffung der 50-Prozent-Regelung bei der Einhaltung der abwasserrechtlichen Vorgaben. Auch hierbei handelt es sich um eine de facto Erhöhung um 50 Prozent für den Großteil der Abwasserentsorger.

  2. Einführung einer optionalen Messlösung als Alternative zur Bescheidlösung Der Vorschlag der Gutachter, die Einführung einer optionalen Messlösung zu prüfen und zu operationalisieren, wird von der kommunalen Abwasserwirtschaft ausdrücklich begrüßt. Allerdings skizziert der Forschungsbericht hier bislang nur Eckpunkte, die einer weiteren fachlichen Untersetzung bedürfen und durch praktikable Umsetzungsvorschläge und eine Folgenabschätzung ergänzt werden müssen. Die VKU-Arbeitsgruppe "Abwasserabgabe" greift diesen Vorschlag der Gutachter auf und hat sich das Ziel gesetzt in den kommenden Monaten ein konkretes Konzept zur Operationalisierung der "optionalen Messlösung" zu erarbeiten und einen praxistauglichen Vorschlag als Grundlage für die weitere Diskussionen zu unterbreiten.

  3. Erweiterung der Bemessungsgrundlage um weitere Parameter (z.B. TOC) Der Vorschlag der Gutachter, die bisher im Rahmen der Bescheidlösung vorgesehene Ermittlung des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) durch die Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC) zu ersetzen, wird grundsätzlich befürwortet. Eine bloße Anpassung der bestehenden Einleitungserlaubnisse mit Hilfe eines Umrechnungsfaktors wird dagegen kritisch gesehen und für nicht sachgerecht befunden. Auch die von den Gutachtern vorgeschlagene Erweiterung der Bemessungsgrundlage um Salze wird als problematisch eingeschätzt.

  4. Punktuelle Einbeziehung von Indirekteinleitern bei Problemstoffen bzw. alternativ eine Ertüchtigung der abwasserbezogenen Kommunalabgaben Die gutachterlich angestrebte Ertüchtigung der Kommunalabgaben kann oft bereits heute durch Starkverschmutzerzuschläge erfolgen. Deren Einsatz gestaltet sich jedoch vielmals in der politischen Umsetzung vor Ort schwierig, aufgrund erwarteter negativer Effekte auf die regionale Wirtschaftsansiedelung und -entwicklung.

  5. Verrechnungsoptionen auf "lenkungskonforme Maßnahmen" einschränken Aus Sicht des VKU greifen die bestehenden Verrechnungsmöglichkeiten der Abwasserabgabe an den veränderten Rahmenbedingungen der kommunalen Abwasserwirtschaft vorbei. Eine Anreizwirkung ist in vielen Fällen kaum noch vorhanden, so dass eine Neuausrichtung der Verrechnungstatbestände erforderlich ist. Mit einer Reform der Abwasserabgabe sollten Anreize gesetzt werden, die an bestehenden und kommenden Herausforderungen für die kommunale Abwasserwirtschaft und aus umweltpolitischer Sicht ansetzen. Dies schließt insbesondere Investitionen zur Reduktion des Fremdwasseranfalls, die Umstellung von Misch- auf Trennsysteme, die Kanalsanierung, sowie die Anpassung an Verbrauchsrückgänge mit ein. Investitionen in diesen Bereichen leisten einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung des Gewässerzustands und passen damit in die Systematik der Abwasserabgabe.

  6. Weitere Prüfung einer Einführung räumlich differenzierter Abgabesätze Der Forschungsbericht schlägt vor, die Einführung räumlich differenzierter Abgabesätze in Abhängigkeit des Gewässerzustands weiter zu prüfen. Aus Sicht des VKU könnte eine solche Differenzierung der Abgabensätze in Abhängigkeit der erreichten Gewässerqualität dort zu Entlastungen der Abwassereinleiter führen, wo eine gute Gewässerqualität bereits erreicht wurde. So sollte bei einem guten Gewässerzustand, der durch die Einleitung nicht beeinflusst wird, eine "Nullabgabe" eingeführt werden. Eine weitere Differenzierung der Abgabensätze wird dagegen in der praktischen Umsetzung mit hohen Schwierigkeiten verbunden sein, da für eine sachgerechte Abgabenermittlung die Vorbelastung eines Gewässers ebenso berücksichtigt werden müsste (Oberlieger-Unterlieger Problematik), wie der Beitrag zur Gewässerbelastung anderer Verursachungsbereiche.

  7. Transparenz der Mittelverwendung Derzeit besteht keine Berichtspflicht der Länder an den Bund und die Öffentlichkeit über die Höhe und den Verbleib der eingenommenen Mittel aus der Abwasserabgabe. Entsprechend ist die Zweckbindung der Mittelverwendung zurzeit kaum nachprüfbar. Aus Sicht der kommunalen Abwasserwirtschaft ist es zwingend erforderlich, eine Nachweispflicht über die Verwendung des Aufkommens aus der Abwasserabgabe einzuführen. Nur so kann die Transparenz und damit auch die Akzeptanz der Abgabe erhöht werden.
Anlage: VKU-Position zum Forschungsbericht "Weiterentwicklung von Wassernutzungsabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe" des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Zusammenarbeit mit der Universität Leipzig und im Auftrag des Umweltbundesamtes:

VKU: Chance zur grundlegenden Reform der Abwasserabgabe ergreifen

Schäumendes Wasser in einem Becken

23.06.2011. Die Arbeitsgruppe "Abwasserabgabe" des VKU hat sich zum aktuellen Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur "Weiterentwicklung von Wassernutzungsabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe" positioniert. Das Papier soll als Grundlage für den weiteren Austausch mit Vertretern des UBA und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) dienen.

Nach ersten Gesprächen zeichnet sich ab, dass die Reform der Abwasserabgabe zunächst im Fokus der weiteren politischen Überlegungen stehen wird. Mit der nun vorgelegten Positionierung tritt der VKU, aufbauend auf dem VKU-Positionspapier zur Abwasserabgabe aus dem Jahr 2009, für eine umfassende Reform des Abwasserabgabengesetzes ein. Die einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft muss im Sinne des Verursacherprinzips und einer nachhaltigen Gewässerschutzpolitik abgeschafft werden. Hier zeigt der Forschungsbericht einige Anknüpfungspunkte für einen konstruktiven Dialog auf. Andere Forderungen der Gutachter werden dagegen deutlich kritisch eingeschätzt. Der VKU begrüßt ausdrücklich die Pläne des Umweltbundesamtes, die Einbeziehung anderer Verursacherbereiche in eine umfassende Wassernutzungsabgabe zu prüfen. Das Positionspapier nimmt zu den Empfehlungen der Gutachter im Einzelnen Stellung.

  1. Erhöhung der Abgabensätze und Abschaffung der 50-Prozent-Regelung bei der Einhaltung der abwasserrechtlichen Vorgaben Der Vorschlag der Gutachter, die Abgabensätze auf mindestens 55,88 Euro pro Schadeinheit anzuheben, würde sich unmittelbar und spürbar auf die Höhe der Schmutzwasserentgelte und damit auf den Bürger auswirken. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Diskussionen zur Angemessenheit von Entgelten und der Belastung der Haushalte durch die "zweite Miete" wird diese Empfehlung durch den VKU klar abgelehnt. Die Gutachter plädieren auch für die Abschaffung der 50-Prozent-Regelung bei der Einhaltung der abwasserrechtlichen Vorgaben. Auch hierbei handelt es sich um eine de facto Erhöhung um 50 Prozent für den Großteil der Abwasserentsorger.

  2. Einführung einer optionalen Messlösung als Alternative zur Bescheidlösung Der Vorschlag der Gutachter, die Einführung einer optionalen Messlösung zu prüfen und zu operationalisieren, wird von der kommunalen Abwasserwirtschaft ausdrücklich begrüßt. Allerdings skizziert der Forschungsbericht hier bislang nur Eckpunkte, die einer weiteren fachlichen Untersetzung bedürfen und durch praktikable Umsetzungsvorschläge und eine Folgenabschätzung ergänzt werden müssen. Die VKU-Arbeitsgruppe "Abwasserabgabe" greift diesen Vorschlag der Gutachter auf und hat sich das Ziel gesetzt in den kommenden Monaten ein konkretes Konzept zur Operationalisierung der "optionalen Messlösung" zu erarbeiten und einen praxistauglichen Vorschlag als Grundlage für die weitere Diskussionen zu unterbreiten.

  3. Erweiterung der Bemessungsgrundlage um weitere Parameter (z.B. TOC) Der Vorschlag der Gutachter, die bisher im Rahmen der Bescheidlösung vorgesehene Ermittlung des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) durch die Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC) zu ersetzen, wird grundsätzlich befürwortet. Eine bloße Anpassung der bestehenden Einleitungserlaubnisse mit Hilfe eines Umrechnungsfaktors wird dagegen kritisch gesehen und für nicht sachgerecht befunden. Auch die von den Gutachtern vorgeschlagene Erweiterung der Bemessungsgrundlage um Salze wird als problematisch eingeschätzt.

  4. Punktuelle Einbeziehung von Indirekteinleitern bei Problemstoffen bzw. alternativ eine Ertüchtigung der abwasserbezogenen Kommunalabgaben Die gutachterlich angestrebte Ertüchtigung der Kommunalabgaben kann oft bereits heute durch Starkverschmutzerzuschläge erfolgen. Deren Einsatz gestaltet sich jedoch vielmals in der politischen Umsetzung vor Ort schwierig, aufgrund erwarteter negativer Effekte auf die regionale Wirtschaftsansiedelung und -entwicklung.

  5. Verrechnungsoptionen auf "lenkungskonforme Maßnahmen" einschränken Aus Sicht des VKU greifen die bestehenden Verrechnungsmöglichkeiten der Abwasserabgabe an den veränderten Rahmenbedingungen der kommunalen Abwasserwirtschaft vorbei. Eine Anreizwirkung ist in vielen Fällen kaum noch vorhanden, so dass eine Neuausrichtung der Verrechnungstatbestände erforderlich ist. Mit einer Reform der Abwasserabgabe sollten Anreize gesetzt werden, die an bestehenden und kommenden Herausforderungen für die kommunale Abwasserwirtschaft und aus umweltpolitischer Sicht ansetzen. Dies schließt insbesondere Investitionen zur Reduktion des Fremdwasseranfalls, die Umstellung von Misch- auf Trennsysteme, die Kanalsanierung, sowie die Anpassung an Verbrauchsrückgänge mit ein. Investitionen in diesen Bereichen leisten einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung des Gewässerzustands und passen damit in die Systematik der Abwasserabgabe.

  6. Weitere Prüfung einer Einführung räumlich differenzierter Abgabesätze Der Forschungsbericht schlägt vor, die Einführung räumlich differenzierter Abgabesätze in Abhängigkeit des Gewässerzustands weiter zu prüfen. Aus Sicht des VKU könnte eine solche Differenzierung der Abgabensätze in Abhängigkeit der erreichten Gewässerqualität dort zu Entlastungen der Abwassereinleiter führen, wo eine gute Gewässerqualität bereits erreicht wurde. So sollte bei einem guten Gewässerzustand, der durch die Einleitung nicht beeinflusst wird, eine "Nullabgabe" eingeführt werden. Eine weitere Differenzierung der Abgabensätze wird dagegen in der praktischen Umsetzung mit hohen Schwierigkeiten verbunden sein, da für eine sachgerechte Abgabenermittlung die Vorbelastung eines Gewässers ebenso berücksichtigt werden müsste (Oberlieger-Unterlieger Problematik), wie der Beitrag zur Gewässerbelastung anderer Verursachungsbereiche.

  7. Transparenz der Mittelverwendung Derzeit besteht keine Berichtspflicht der Länder an den Bund und die Öffentlichkeit über die Höhe und den Verbleib der eingenommenen Mittel aus der Abwasserabgabe. Entsprechend ist die Zweckbindung der Mittelverwendung zurzeit kaum nachprüfbar. Aus Sicht der kommunalen Abwasserwirtschaft ist es zwingend erforderlich, eine Nachweispflicht über die Verwendung des Aufkommens aus der Abwasserabgabe einzuführen. Nur so kann die Transparenz und damit auch die Akzeptanz der Abgabe erhöht werden.

Anlage:

VKU-Position zum Forschungsbericht "Weiterentwicklung von Wassernutzungsabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe" des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Zusammenarbeit mit der Universität Leipzig und im Auftrag des Umweltbundesamtes:

Ansprechpartnerin: Britta Ammermüller

 


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas