Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe wird den veränderten umweltpolitischen wie abwasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht länger gerecht und muss daher grundlegend reformiert werden. Als erste bun­desweite Lenkungsabgabe sollte die Abwasserabgabe zur Reduzierung von Schad­stoffein­leitungen in die Gewässer beitragen und Investitionen in der Abwasserwirtschaft anregen. Gleichzeitig zielte sie darauf ab, Umweltkosten, die mit der Einleitung von Abwasser verbunden sind, verursachergerecht anzulasten. Das ursprüngliche umweltpolitische Lenkungsziel der Abwasserabgabe wurde erreicht. Aus Sicht der kommunalen Abwasserwirtschaft hat die Abwasserabgabe daher in ihrer jetzigen Form ihre Existenzberechtigung verloren. Sie stellt eine einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft und damit deren Kunden dar. Dabei liegen die Hauptbelastungen der Gewässer nicht länger im Bereich der kommunalen Einleitungen. Die für ein Fortbestehen notwendige Akzeptanz der Abwasserabgabe kann daher nur durch eine grundlegende Reform erreicht werden. Die einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft muss beseitigt werden, um eine verursachergerechte Abgabenerhebung und eine Lenkungsfunktion zum Schutze der Gewässer zu gewährleisten.

Abwasserabgabe

Klärbecken mit Leitung an der rechten Seite

Die Abwasserabgabe wird den veränderten umweltpolitischen wie abwasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht länger gerecht und muss daher grundlegend reformiert werden. Als erste bun­desweite Lenkungsabgabe sollte die Abwasserabgabe zur Reduzierung von Schad­stoffein­leitungen in die Gewässer beitragen und Investitionen in der Abwasserwirtschaft anregen. Gleichzeitig zielte sie darauf ab, Umweltkosten, die mit der Einleitung von Abwasser verbunden sind, verursachergerecht anzulasten.

Das ursprüngliche umweltpolitische Lenkungsziel der Abwasserabgabe wurde erreicht. Aus Sicht der kommunalen Abwasserwirtschaft hat die Abwasserabgabe daher in ihrer jetzigen Form ihre Existenzberechtigung verloren. Sie stellt eine einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft und damit deren Kunden dar. Dabei liegen die Hauptbelastungen der Gewässer nicht länger im Bereich der kommunalen Einleitungen. Die für ein Fortbestehen notwendige Akzeptanz der Abwasserabgabe kann daher nur durch eine grundlegende Reform erreicht werden.

Die einseitige Belastung der kommunalen Abwasserwirtschaft muss beseitigt werden, um eine verursachergerechte Abgabenerhebung und eine Lenkungsfunktion zum Schutze der Gewässer zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Ansprechpartnerin: Britta Ammermüller

 


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas