Umweltausschuss berät zu Trinkwasserschutz und "Fracking"
Der Umweltausschuss des Bundestages hat sich am Montag dieser Woche in einer öffentlichen Anhörung mit der umstrittenen Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten auseinandergesetzt. Die Anhörung bestätigte das Regelungs- und Informationsdefizit, das der VKU seit längerem bemängelt. Der VKU sieht sich daher in seiner Position bestätigt: Beim Trinkwasserschutz darf es keine Kompromisse geben.  Die meisten Sachverständigen waren sich darin einig, dass der derzeit geltende Gesetzesrahmen keine angemessene Antwort auf die umstrittene Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen mittels der sogenannten Fracking-Technologie liefert. Die Bezirksregierung Arnberg verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf die Dimension der Projekte. Demnach musste die Behörde aufgrund der bestehenden Vorgaben für rund zwei Drittel der gesamten Fläche von Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Aufsuchungserlaubnis erteilen. Von den 396 Kommunen in NRW sind somit über 270 betroffen. Vielfach erfuhren diese erst im Nachhinein von den weit reichenden Plänen auf ihrem Gemeindegebiet. Gerade die flächendeckende Gewinnung aber auch bereits die Aufsuchung bedeuten potenzielle Risiken für die Trinkwasserressourcen. Dr. Manfred Scholle, ehemals Geschäftsführer der GELSENWASSER AG, berichtete in diesem Zusammenhang von seinen praktischen Erlebnissen anlässlich einer Informationsreise durch die Förderfelder in den USA, die zahlreiche Umweltprobleme offenbarten. Der Verweis, dass deutsche mit us-amerikanischen Verhältnissen nicht verglichen werden könnten, war unter den Sachverständigen umstritten, ebenso die Frage, ob die bestehenden technischen Regeln in Deutschland ausreichend sind. Vertreter der Energieunternehmen lieferten leider kein oder kaum belastbares Zahlen- und Faktenmaterial für die flächendeckende Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland. Professor Borchardt vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und Leiter der von ExxonMobil initiierten Gutachtergruppe machte deutlich, dass bei bergbaulichen Projekten dieser Art ohnehin kein belastbaren quantifizierbaren Aussagen getroffen werden könnten. Der VKU sieht sich deshalb in seiner Position bestätigt, dass alles getan werden muss, um den Schutz der lebenswichtigen Trinkwasserressourcen bereits durch alle Maßnahmen im Vorfeld zu gewährleisten.  Eine Verbesserung der Umweltstandards wurde daher auch von allen Fraktionen nach der Anhörung befürwortet. Wie die konkrete Ausgestaltung aussieht, ist allerdings umstritten. Die Ausnahme sensibler Bereiche wie Wasserschutzgebiete fordert der VKU seit längerem, ausnahmslos für alle Zonenbereiche. Hier bestehen allerdings bereits Auflagen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen (DS 17/7650) darauf hingewiesen, dass Tiefenbohrungen in den Schutzzonen I und II verboten sind. In der Schutzzone III kann bereits heute die zuständige Behörde über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheiden. Die kommunale Wasserwirtschaft im VKU sieht auf Basis der potenziellen Risiken die Notwendigkeit, die Trinkwasserressourcen als öffentliches Gut gerade bei Verfahren, die eine bleibende Veränderung bewirken, best möglich zu schützen. Für sämtliche Aufsuchungs- und Gewinnungsbohrungen sollte daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben werden. Kommunen, Wasserbehörden, aber auch kommunale Wasserversorger müssen aufgrund der offenkundigen Informationsdefizite frühzeitiger in die Verfahren eingebunden werden. Informationen zur öffentlichen Anhörung finden Sie auf der Website des Bundestages. Anlage:

Umweltausschuss berät zu Trinkwasserschutz und "Fracking"

Schriftzug am Eingang des Deutschen Bundestages

23.11.2011. Der Umweltausschuss des Bundestages hat sich am Montag dieser Woche in einer öffentlichen Anhörung mit der umstrittenen Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten auseinandergesetzt. Die Anhörung bestätigte das Regelungs- und Informationsdefizit, das der VKU seit längerem bemängelt. Der VKU sieht sich daher in seiner Position bestätigt: Beim Trinkwasserschutz darf es keine Kompromisse geben. 

Die meisten Sachverständigen waren sich darin einig, dass der derzeit geltende Gesetzesrahmen keine angemessene Antwort auf die umstrittene Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen mittels der sogenannten Fracking-Technologie liefert. Die Bezirksregierung Arnberg verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf die Dimension der Projekte. Demnach musste die Behörde aufgrund der bestehenden Vorgaben für rund zwei Drittel der gesamten Fläche von Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Aufsuchungserlaubnis erteilen. Von den 396 Kommunen in NRW sind somit über 270 betroffen. Vielfach erfuhren diese erst im Nachhinein von den weit reichenden Plänen auf ihrem Gemeindegebiet. Gerade die flächendeckende Gewinnung aber auch bereits die Aufsuchung bedeuten potenzielle Risiken für die Trinkwasserressourcen. Dr. Manfred Scholle, ehemals Geschäftsführer der GELSENWASSER AG, berichtete in diesem Zusammenhang von seinen praktischen Erlebnissen anlässlich einer Informationsreise durch die Förderfelder in den USA, die zahlreiche Umweltprobleme offenbarten. Der Verweis, dass deutsche mit us-amerikanischen Verhältnissen nicht verglichen werden könnten, war unter den Sachverständigen umstritten, ebenso die Frage, ob die bestehenden technischen Regeln in Deutschland ausreichend sind. Vertreter der Energieunternehmen lieferten leider kein oder kaum belastbares Zahlen- und Faktenmaterial für die flächendeckende Erschließung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Deutschland. Professor Borchardt vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und Leiter der von ExxonMobil initiierten Gutachtergruppe machte deutlich, dass bei bergbaulichen Projekten dieser Art ohnehin kein belastbaren quantifizierbaren Aussagen getroffen werden könnten. Der VKU sieht sich deshalb in seiner Position bestätigt, dass alles getan werden muss, um den Schutz der lebenswichtigen Trinkwasserressourcen bereits durch alle Maßnahmen im Vorfeld zu gewährleisten.

 Eine Verbesserung der Umweltstandards wurde daher auch von allen Fraktionen nach der Anhörung befürwortet. Wie die konkrete Ausgestaltung aussieht, ist allerdings umstritten. Die Ausnahme sensibler Bereiche wie Wasserschutzgebiete fordert der VKU seit längerem, ausnahmslos für alle Zonenbereiche. Hier bestehen allerdings bereits Auflagen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen (DS 17/7650) darauf hingewiesen, dass Tiefenbohrungen in den Schutzzonen I und II verboten sind. In der Schutzzone III kann bereits heute die zuständige Behörde über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheiden. Die kommunale Wasserwirtschaft im VKU sieht auf Basis der potenziellen Risiken die Notwendigkeit, die Trinkwasserressourcen als öffentliches Gut gerade bei Verfahren, die eine bleibende Veränderung bewirken, best möglich zu schützen. Für sämtliche Aufsuchungs- und Gewinnungsbohrungen sollte daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben werden. Kommunen, Wasserbehörden, aber auch kommunale Wasserversorger müssen aufgrund der offenkundigen Informationsdefizite frühzeitiger in die Verfahren eingebunden werden.

Informationen zur öffentlichen Anhörung finden Sie auf der Website des Bundestages.

Anlage:

Ihr VKU-Ansprechpartner: Dirk Seifert


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
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