Monopolkommision fordert Strukturänderungen in der Wasserwirtschaft

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Berlin, 16.07.2010, Die Monopolkommission hat Mitte Juli ihr 18. Hauptgutachten vorgestellt. Sie beschäftigt sich darin unter anderem mit dem ordnungspolitischen Rahmen für die Trinkwasserversorgung in Deutschland und fordert hier kurzfristig deutliche Strukturänderungen.

Dabei bemängelt die Monopolkommission die "teilweise sehr kleinteilige Struktur der deutschen Wasserversorgung" und vermutet eine "faktische Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Wasserversorgern". Sie fordert eine sektorspezifische Regulierung für die Trinkwasserversorgung und schlägt vor, in der Einführungsphase die entsprechende Handlungskompetenz der Bundesnetzagentur zu übertragen. Ziel muss es laut Monopolkommission jedoch sein, eine Anreizregulierung auch für die Wasserversorgung zu etablieren. Außerdem regt die Monopolkommission in ihrem Gutachten an, "vermehrt Ausschreibungswettbewerbe für die Wasserversorgung durchzuführen". Grund für diese Änderungen seien erhebliche Ineffizienzen der Wasserwirtschaft.

Der VKU ist kurz nach Veröffentlichung des Gutachtens den darin geäußerten Forderungen in der Presse vehement entgegengetreten. Zur Verstärkung der Wirkung wurde dabei eine gemeinsame Erklärung mit den Umweltverbänden BUND, BBU, Grüne Liga und Wasser in Bürgerhand sowie dem BDEW angestrebt. Dieses gemeinsame Vorgehen ist gelungen.

Eine europäische oder nationale Regulierungsbehörde wird nicht benötigt

Auch die Politik hat bereits auf die Forderungen reagiert. So stellt der kommunalpolitischer Sprecher und Vorsitzender der AG Kommunalpolitik Peter Götz klar, dass "die Kommunalpolitiker der Union wollen, dass auch in Zukunft Städte und Gemeinden eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung entscheiden können. Für diesen Kernbereich der Daseinsvorsorge brauchen wir weder eine europäische noch eine nationale zentrale Regulierungsbehörde".

Seitens der SPD-Fraktion wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich bei der Wasserversorgung um Kernbestandteile der kommunalen Selbstverwaltung handele. Der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Nink machte deutlich, dass es nicht dem Willen der Verbraucher entspreche, die Wasserversorgung zu regulieren und damit der kommunalen Ebene zu entziehen.

Der VKU wird mit einer dezidierten Auswertung der Forderungen der Monopolkommission nach der Sommerpause an das Bundeswirtschaftsministerium herantreten und die Positionen der kommunalen Wasserwirtschaft deutlich machen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir informieren.

Das Gutachten der Monopolkommission finden Sie unter: www.monopolkommission.de. Unsere Pressemitteilung finden Sie unter www.vku.de/wasser.

Ansprechpartnerinnnen: Britta Ammermüller, Nicole Weiß


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