Deutsche, österreichische und französische Verbände wenden sich an Binnenmarktkommissar Barnier

Flaggen der Europäische Kommission vor einem Gebäude

In einem gemeinsamen Brief hat sich der VKU zusammen mit zwölf weiteren deutschen, österreichischen und französischen Kommunal- und kommunalen Unternehmensverbänden nochmals an höchster Stelle bei der Europäischen Kommission gegen eine eigene Richtlinie zu den Dienstleistungskonzessionen ausgesprochen.

In ihrem Brief an den französischen Binnenmarktkommissar Michel Barnier fordern die dreizehn unterzeichnenden Verbände die Kommission auf, von diesem Ansinnen im Interesse aller Beteiligten, gerade mit Blick auf die derzeit laufende Evaluierung der bestehenden Vergaberechtrichtlinien und den jüngst im Europäischen Parlament verabschiedeten Bericht zu den „Neuen Entwicklungen im öffentlichen Auftragwesen“ abzurücken.

Nach Auffassung der unterzeichnenden Verbände gibt es keine Notwendigkeit für eine Gesetzgebung, weil die zentralen Grundsätze des EU-Primärrechtes bei der Vergabe von EU-Dienstleistungskonzessionen in unseren Ländern beachtet werden. Diese sind zudem gerade in jüngerer Zeit höchstrichterlich vom EuGH konkret definiert worden. Für die öffentlichen Auftraggeber sind somit die wesentlichen Grundsätze für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen vorgegeben. Demgegenüber würden weitergehende Vorgaben seitens der EU nicht zu einem Mehr an Rechtssicherheit, sondern allenfalls zu einer weiteren bürokratieanfälligen Verrechtlichung auf dem Dienstleistungskonzessionssektor führen. Die Folge wäre eine unangemessene Einschränkung kommunaler Handlungsspielräume.

Die bei einer zu strikten Auslegung des EU-Rechts mögliche Tendenz zu einer Investitionszurückhaltung der öffentlichen Seite kann nicht den Interessen der EU-Kommission dienen. Dieser Grundgedanke kommt im Übrigen auch in dem von Prof. Mario Monti verfassten Bericht zur Neuorientierung des Binnenmarkts deutlich zum Ausdruck. Dort wird die Anerkennung der Handlungsfreiheit lokaler Akteure als wesentliches Element einer erfolgreichen Umsetzung des Binnenmarktes anerkannt.

Das gemeinsame Schreiben an den Binnenmarktkommissar können Sie bei Ihren VKU-Ansprechpartnerinnen beziehen.

Ansprechpartnerinnen: Nicole Weiß, Sonja Witte

 


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