
Bundesregierung zur Situation der Wasserwirtschaft
Berlin, 03.08.2010. Die Bundesregierung legt sich in wichtigen Fragen des ordnungspolitischen Rahmens für die kommunale Wasserwirtschaft noch nicht fest. Das ist die wesentliche Aussage der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Bundestag zur Situation der deutschen Wasserwirtschaft. Schwerpunkt dieser Anfrage waren die Themen Dienstleistungskonzessionen und interkommunale Zusammenarbeit.
Da die kleine Anfrage aus einer Oppositions-Fraktion an die Bundesregierung gerichtet wurde, war bereits davon auszugehen, dass die Antwort nicht sehr umfassend ausfallen würde. Die jetzt tatsächlich vorgelegte Antwort ist jedoch so vage formuliert, dass sie jegliche konkrete Positionierungen der Bundesregierung zu den wesentlichen Fragen des ordnungspolitischen Rahmens der kommunalen Wasserwirtschaft offen lässt. Dies ist aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft ein Rückschritt. Bisherige Bundesregierungen hatten sich z.B. in Brüssel gegenüber einer Initiative zu Dienstleistungskonzessionen klar ablehnend positioniert.
Laut ihrer Antwort auf die kleine Anfrage hat die Bundesregierung den sog. Rühle-Bericht des Europäischen Parlaments lediglich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Mit ersten Ergebnissen der Gesetzesfolgenabschätzung der Europäischen Kommission zu einer möglichen Initiative im Bereich der Dienstleistungskonzessionen rechnet die Bundesregierung im Herbst bzw. Winter dieses Jahres. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine deutsche Position zu einer solchen möglichen Initiative. Die dazu durchgeführte Befragung der maßgeblichen Interessenvertreter, zu denen auch der VKU gehört hat, lasse ein wachsendes wirtschaftliches Potential von Dienstleistungskonzessionen erkennen. Schon heute bestehe aufgrund der europäischen Rechtslage eine Transparenzpflicht bei der Vergabe von Dienstleitungskonzessionen. Diese gelte auch im Wasserbereich. Inwieweit klarstellende oder weitergehende Regelungen für die Wasserwirtschaft erforderlich sind, wäre nach Vorlage eines Richtlinienentwurfs durch die EU-Kommission umfassend zu prüfen. Grundsätzlich ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst zu entscheiden hat, ob sie Aufgaben selbst erledigt oder bei ihrer Wahrnehmung Dritte unter Beachtung des Vergaberechts beteiligt. Sie begrüßt die durch die EuGH-Entscheidung Stadtreinigung Hamburg auf europäischer Ebene angestoßene Diskussion zur Frage der Anwendbarkeit des Vergaberechts bei innerstaatlicher Zusammenarbeit. Ob und in welcher Form die vom EuGH eröffneten Spielräume auch kodifiziert werden sollen, könne derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Diskussion auf europäischer Ebene dauere noch an.
Der VKU wird weiterhin im Kontakt mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft in die Erarbeitung der Positionierung der Bundesregierung einbringen.
Antwort der Bundesregierung unter der Drucksachen-Nr. 17/2625
Ihr Ansprechpartner: Thomas Abel
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