Wasserstoff
H2-Netze – VKU pro Regulierung 08.09.20

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Die Bundesnetzagentur hat vom 13. Juli bis zum 4. September 2020 eine Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen durchgeführt. Hierfür hat sie eine Bestandsaufnahme und einen begleitenden Fragebogen veröffentlicht.

Zusammenfassung der wesentlichen Antworten und Positionen des VKU:

  • Die bestehenden Regelungen sind nicht ausreichend. Es bedarf einer Weiterentwicklung des EnWG (z. B. Erweiterung des Gasbegriffs), der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung und des technischen Regelwerks.
  • Eine stufenweise Anhebung der Wasserstoffbeimischung (von derzeit 2 % bis max. 10 %) auf mind. 20 % ist unumgänglich.
  • Die BNetzA stellt verschiedene Infrastrukturszenarien vor (I: lokale H2-Inselnetze, II: lokale H2-Inselnetze und einzelne H2-Transportleitungen, III: engmaschige H2-Verteilernetze, einzelne lange Transportleitungen verbinden flächendeckende Verteilernetze). Aus Sicht des VKU sind alle Szenarien zu unterschiedlichen Zeitpunkten (abhängig von der sukzessiven Umstellung auf Wasserstoff) realistisch.
  • Zunächst wird Wasserstoff lokal erzeugt werden. Sukzessive werden zusätzlich grenzüberschreitende Transporte den Bedarf decken. Für den H2-Transport werden internationale Pipelines und der Schiffsweg genutzt. Auch der Aufbau von Verteilnetzen sollte grenzüberschreitend z. B. in Clustern möglich sein. Hierfür bedarf es europäischer Abstimmungen und einer gemeinsamen Netzplanung.
  • Wasserstoffnetze sind natürliche Monopole. Unter anderem aus diesem Grund sollte sowohl für den Zugang als auch für die Entgelte eine Regulierung erfolgen. Beimischungs- und Wasserstoffnetze sollten mit in die Regulierung der jetzigen Gasnetze aufgenommen werden, wobei es bei H2-Netzen entsprechende spezifische Anpassungen und anfangs sinnvolle Vereinfachungen geben soll.
  • Solange keine genügend große Zahl an vergleichbaren Netzbetreibern vorhanden ist, sollte keine Anreizregulierung eingeführt werden. Später, bei einer genügend großen Anzahl vergleichbarer Netzbetreiber, ist es sinnvoll, alle Erfahrungen und Methoden aus der bestehenden Anreizregulierung für Wasserstoffnetze zu übernehmen. Planungssicherheit ist aber bereits sofort ein wesentliches Kriterium!
  • Auch die Einführung eines Effizienzvergleichs ist erst sinnvoll, wenn eine ausreichend große Zahl an vergleichbaren Wasserstoffnetzbetreibern existiert und es einen eingeschwungenen Zustand gibt.
  • Die Kosten für die Entwicklung der notwendigen Infrastrukturen (Netze und Anlagen) müssen in der Regulierung anerkannt werden.
  • Eine Entflechtung der Wasserstoffnetze von den Gasnetzen wäre aufwändig und würde die gewollte Mitfinanzierung der Wasserstoffinfrastruktur durch die Erdgaskunden verhindern.
  • Es soll dasselbe Kapazitätsmodell für den Transport von H2 wie für Gas verwendet werden.
  • Es sollen je nach CO2-Neutralität unterschiedliche H2-Bilanzkreise eingeführt werden. Virtuelle Handelspunkte für H2 sind sinnvoll, um den Wasserstoffhandel zu erleichtern.
  • Die Allokation von Anlagen zur H2-Produktion könnte z. B. bei EE-Stromerzeugungsanlagen erfolgen, da sie so zu Netzentlastungen führen kann. Denkbar ist auch die Nähe zu großen H2-Abnehmern. Jegliche Allokation von Erzeugern, Speichern oder großen Verbrauchern sollte jedoch von Anfang an mit „richtigen“ Anreizen versehen werden, um nicht durch „falsche“ Allokation wiederum Ausbaubedarf z. B. von Stromnetzen zu verursachen.
  • Wasserstoffspeicher erfüllen wie heute bereits die Erdgasspeicher eine wichtige Rolle bei der Versorgungssicherheit im Gas- und Stromsektor. Diese Bedeutung wird nach dem Kohleausstieg noch zunehmen. Sie sollten reguliert werden, jedoch so, dass es nicht wie bei Erdgas-Speichern zum Rückgang der Speicherkapazitäten kommt.
  • Der Aufbau einer parallelen Wasserstoffinfrastruktur und der gleichzeitige Rückbau der bestehenden Erdgasinfrastruktur wäre volkswirtschaftlich ineffizient und würde durch den zusätzlichen Zeit- und Investitionsbedarf den Markthochlauf von Wasserstoff gefährden. Bis 2050 dürften die Sonderabschreibungen eher gering sein, da die Erdgasnetze weiterhin betrieben werden müssen.
  • Die Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Erdgas muss zusammen erfolgen. Eine gemeinsame Betrachtung der Gas- und Strominfrastruktur auf Fern- und Übertragungsnetzebene könnte im Rahmen der Sektorkopplung unter Berücksichtigung der Erzeugung zu weiteren Optimierungen führen.

Zur Einordnung:

Vor dem Hintergrund der im Juni bzw. Juli 2020 vorgelegten Nationalen sowie der Europäischen Wasserstoffstrategien ist es notwendig, zeitnah die erforderlichen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Aufbaus und der Integration von Wasserstoffnetzen einschließlich des technischen Transportes zu diskutieren und zu verankern, um eine zügige und planbare Umsetzung sicherzustellen. Die Nationale Wasserstoffstrategie setzt starke industriepolitische Akzente. Themen, die kommunale Energieversorgungsunternehmen betreffen (Wärme, Infrastruktur, dezentrale Erzeugung), müssen deutlich mehr Gewicht eingeräumt werden. Dies reicht von der Identifizierung von Anwendungsfällen, die potentiell skalierbar sind, bis zur konkreten Förderung entsprechender Anwendungen. Hinsichtlich der Nutzung und regulatorischen Einbindung von Wasserstoff und Wasserstoffnetzen weist der VKU darauf hin, dass das ambitionierte Ziel der Dekarbonisierung bis 2050 ohne eine Einbeziehung des Wärmesektors nicht erreichbar sein wird. Weitere Maßnahmen (bspw. Gebäudesanierung) und alternative Wärmekonzepte (z. B. Wärmepumpen) werden zwar wichtige Bestandteile sein, jedoch das zukünftige Energiesystem lediglich flankieren und im Hinblick auf den jüngeren Gebäudebestand und den Neubau wirken.

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